ein Anwalt kann klagen, aber nicht den Arbeitsplatz retten.
Das kann eine Gewerkschaft auch nicht.
Besser ist es sich an die Gewerkschaft zu wenden, weil die erfahren sind mit solchen Verhandlungen und politischen Druck ausüben werden was ein Anwalt nicht kann.
Bei einem 200-MA-Betrieb wird sich die Politik wohl kaum für ein Einzelschicksal interessieren.
sondern er muß beweisen das es so ist wie er behauptet. Kann er es nicht handelt es sich um eine Kündigung ohne Grund
Jetzt wird es interessant. Selbstverständlich hat der AG das Vorliegen eines betriebsbedingten Grundes zu beweisen. Allerdings muss man hierbei wissen, dass das Arbeitsgericht NICHT die wirtschaftliche Entscheidung hinter einer Kündigung, z. B. Abteilungsschließung oder Umstrukturierung beurteilt, sondern lediglich die konkrete Kündigung, z. B. ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder die Kündigung gegen die Sozialauswahl nach § 1 III KSchG verstößt.
Ich kann nur jedem raten Mitglied einer starken Gewerkschaft zu sein und Parteien nicht zu wählen die gegen die Gewerkschaften taktieren. Das wäre genauso wie wenn man eine Partei wählt die dem Privatmann eine anwaltschaftliche Vertretung verbieten wollen würde.
Diese billige Werbung muss man ja nicht weiter kommentieren.
@topic:
Leider geht aus deinem Posting nicht genau hervor, welcher Tarifvertrag einschlägig ist. Ein Tarifvertrag kann, wie auch aus dem Gesetzestext ersichtlich, Kündigungsfristen vorsehen, die von den gesetzlichen Mindestfristen abweichen. Mir erscheint die hier gesetzte Frist allerdings als ziemlich kurz, insb. im Vergleich zu der gesetzlichen Frist, die wohl 7 Monate zum Monatsende betragen dürfte (sofern wirklich eine über 20jährige Beschäftigung vorliegt).
Wie hier angesprochen, kann ein klärendes Gespräch vllt etwas helfen. Ansprechpartner Betriebsrat ist natürlich auch möglich; es wäre hier interessant gewesen, wie der Betriebsrat sich gem. § 102 BetrVG zu der Kündigung geäußert hatte.
Anscheinend will deine Mutter ja nicht kämpfen; dies wäre ihr allerdings durchaus anzuraten. In einem klärenden Gespräch mit einem Anwalt könnte man die Erfolgschancen ja abwägen (Kostenrisiko besteht: in der ersten Instanz trägt jede Seite die eigenen Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht!).
Mein dringender Rat ist aber: Keine Zeit verlieren!! Wenn deine Mutter NICHT reagiert und keine Kündigungsschutzklage einreicht, ist die Kündigung gem. §§ 4, 7 KSchG sogar wirksam, wenn sie sozialwidrig sein sollte! Deine Mutter hat somit 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, Klage einzureichen!
Interessant wäre an dieser Stelle auch, ob der AG angeboten hat, im Falle des Unterlassens einer Kündigungsschutzklage angeboten hat, gem. § 1a KSchG eine Abfindung zu zahlen.