Mietvertrag unvollständig

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Meike22

Hallo,

brauch dringendst Hilfe!!!

Vor zwei Wochen lag ein Brief im Briefkasten vom Vermieter, das er ab Juni 2009 (wohnen aber schon seit 01.07.2007 in miete) monatlich 30 Euro mehr will, für die Grundsteuer.
Die Nebenkosten wie Warmwasser, Gas und Strom zahlen wir direkt an die Anbieter.
Jetzt hab ich im Internet gelesen, dass das mit den Grundsteuern im Mietvertrag aufgelistet sein muss, nur fehlt bei mir die komplette Übergabeprotokoll/Betriebskostenaufstellungs Seite.
Dies hab ich aber nur bemerkt, da die Paragraphen 1 bis 8 fehlen.
Also ging ich in ein Schreibwarengeschäft und holte mir den gleichen Mietvertrag zum Vergleich.
Jetzt hab ich gesehen, dass das Übergabeprotokoll/Betriebskostenaufstellung extra unterschrieben hätte werden müssen, nur haben wir dies nie unterschrieben oder je gesehen.

Beim Mietvertrag handelt es sich um einen Avery Zweckform 2873!!

Soll ich mich weigern die Grundsteuer zu zahlen oder wie soll ich mich verhalten??

Oder was für Rechte hab ich jetzt überhaupt??

Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen!!!

MFG

Meike22:confused:
 
Hallo Meike,

keine Frage, die man von jetzt auf Gleich mit einem klaren Ja oder Nein beantworten kann.

Die Grundsteuer gehört zu den grundsätzlich umlagefähigen Kosten - hier gibts nichtmals mehr Streit. Fraglich ist vorliegend jedoch, ob sie als Betriebskosten umlagefähig sind, oder, weil sie nicht erwähnt worden sein könnten als im Mietzins enthalten gewertet werden könnten.
Du schreibst, dass in Deinem Mietvertrag die §§ 1 - 8 fehlen - ich habe nun keine Ahnung, was in Deinem Mietvertrag in diesen Paragraphen geregelt ist, aber es muss nicht zusätzlich die Liste der Betriebskosten unterschrieben sein, denn sie können einfach so im laufenden Text in den Vertrag einbezogen werden - ist meistens so und stellt keine abschließende Auflistung dar. Bist Du sicher, dass Du nicht evtl. die entsprechende Seite "verbummelt" hast und im Vertragsexemplar Deines Vermieters enthalten ist?

Scan im Zweifel den Vergleichsvertrag (sind ja dann keine persönlichen Daten enthalten) ein und sende ihn mir, dann kann ich Dir Näheres sagen...auch wenn das hier keinerlei Rechtshilfe sein soll bzw. darf!
 
Hallo Meike,

der Vermieter darf die Grundsteuer verlangen (diese gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten) aber nur dann, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind. Ein separates Übergabeprotokoll ist immer sinnvoll, hat aber mit den Betriebskosten nichts zu tun – diese müssen – damit sie vom Vermieter gefordert werden können – im Mietvertrag aufgelistet sein (explizit GRUNSTEUER).
Stehen diese da nicht drin, hat der Vermieter Pech gehabt und kann diese nicht einfach so verlangen!

Gruß

Yogibubu
 
Hallo,

Also in meinem Mietvertrag steht nur drin:

Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß § 2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Der Vermieter ist berechtigt, während des laufenden Mietverhältnisses die Versorgung mit Heizung und Warmwasser auf eigenständig gewerbliche Wärme- und Warmwasserlieferung durch ein Versorgungsunternehmen (Wärmecontracting) nach Nr. 4c und 5 b der Betriebskostenverordnung einseitig umzustellen und die entstehenden Kosten in vollem Umfang umzulegen.Als sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr.17 sind vereinbart:
Die Nebenkosten werden direkt von den Mietern bezahlt.


Und diese Betriebskostenaufstellung fehlt komplett und da stehen auch die Grundsteuer, sowie wie sämtlich andere kosten drin.

Also versaubeutelt hab ich sie aufjedenfall nicht, da ich alles, wie sich´s gehört :D in einem Ordner angelegt habe.

Ich versuche den Mietvertrag so schnell wie möglich mal einzuscannen, damit ich euch ein Überbilck verschaffen kann.

Danke mal im vorraus allen die mir geantwortet haben!!!

Gruß Meike
 
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