Mietvertrag

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Danke erstmal für die Antworten!

Ich habe weiter geforscht ;) Es sind noch einige mehr Klauseln unwirksam, aber nicht zu unserem Nachteil.

McKilroy hat es gut auf den Punkt gebracht. Allerdings sind wir duale Studenten, bekommen also jeden Monat unseren Gehalt.

Ich werde noch mal mit dem Vermieter reden, dass wir eine Anzahlung machen und er den Rest mit Antritt des Mietverhältnisses erhält. Dabei weise ich ihn auf noch darauf hin, dass er die Kaution getrennt (eigenes Sparbuch o.ä.) aufbewahren muss.

Im Vertrag muss dann auch noch nachgetragen werden, wieviel m² die Wohnung hat und dann wird unterschrieben.
 
aber ich wollte damit halt zeigen, dass nicht jeder Vermieter, der um sein Geld besorgt ist, ein Miethai ist.

Damit wirst du als erfahrener Vermieter schon recht haben, wie bereits gesagt möchte ich auch nicht die Kaution bestreiten, auch wenn die vorgegebene 3 Mitanteile dem Vermieter nicht weiterhelfen würde, wenn der Mieter von Anfang an keine Miete zahlt.
Denn so wie ich aus Berichten sehe, sind viele Vermieter in schulden versunken, weil eben ein Nomade meint, kostenlos in einer Wohnung zu leben, verstehe auch nicht, warum die Richter solange brauchen um den Räumungsklage auszusprechen.

Was mich aber bei diesem Vertrag wurmen würde, dass der Vermieter jetzt schon die (2Monate vorher) Kaution für das Freihalten fordert, ansonsten stimme ich dir zu wofür die Kaution verlangt wird.


Uludag
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich aber bei diesem Vertrag wurmen würde, dass der Vermieter jetzt schon die (2Monate vorher) Kaution für das Freihalten fordert, ansonsten stimme ich dir zu wofür die Kaution verlangt wird.

Hallo Uludag,

das ist deutlich zur Sprache gekommen. Die Antworten darauf auch schon mehrfach. Ich denke DIESEN Punkt kann man abhaken ;) .

Gruß
yuhu
 
§ 2 ist ungültig, entweder feste Laufzeit oder unbefristete Laufzeit.
Aufwandsentschädigung ist unwirksam.

§ 3 Neu enstehende Kosten gibt es nicht im Nachhinein.
Verteilungsschlüssel nach % gibt es nicht. Entweder nach QM oder Personen. Das muß aber in den Rechnungen genau aufgelistet werden.

§ 5 Kaution max 3 Kaltmieten, keine Warmmieten

§ 7 Die festen Fristen für die Renovierungen sind seit ca 4 Jahren gesetzlich verboten.

Wichtig: Wie groß ist die Wohnung?
Das MUß im Vertrag stehen, damit bei Beantragen von Wohngeld etc das nachgewiesen werden kann.

Die Kaution ist gesetzlich erst bei EINZUG und nicht vorher fällig. Ratenzahlungen MUß der Vermieter annehmen (gestz. Geregelt)

Bei diesem Vertrag würde ich NIE unterschreiben, da sind Probleme garantiert dabei...

Schlüssel: mir ist es egal, wieviele Schlüssel der Vermieter behalten will.
Bei den letzten 3 Mietwohnungen war keine 5min nach Schlüsselübergabe nen anderes Schloß drin.....
Wer weiß, wer alles außer dem Vermieter noch Schlüssel hat?
(Vormieter, Handwerker etc)
Austausch von Wohnungsschlösser darf der Vermieter nicht verbieten!
 
Man Darf in Manchen Häusern das Schloss garnicht austauschen oder?

Darf man das als Mieter einfach so machen?
 
§ 3 Neu enstehende Kosten gibt es nicht im Nachhinein.
Verteilungsschlüssel nach % gibt es nicht. Entweder nach QM oder Personen. Das muß aber in den Rechnungen genau aufgelistet werden.
Könntest Du das vielleicht genauer erläutern?

Unwirksame Klauseln können ignoriert werden, oder? Ich meine dass sich der Vermieter darauf nicht beziehen kann; so als wären sie gar nicht da.
 
kenn nen lehrer der sich mit sowas auskennt ...naja ma schaun ich kann den ja ma fragen kann aber nichts versprechen ;D
 
Trekki weißt hier einfach daraufhin,
dass Nebenkosten lt. Gesetz entweder nach Quadratmetern oder eben pro Kopf abgerechnet werden.
Dies ist vor allem eine Schutzbestimmung für Mietende, auf die man sich als Mieter halt berufen kann.

Es kann allerdings durchaus sein, dass ein Verteilungsschlüssel Euch sogar günstiger/weil gerechter aufgeteilt kommt ;)
Ich/wir haben es z.B. bei Wasser/Abwasser so gehalten, dass nach pro Kopf und Anwesenheit bezahlt wurde
Allerdings setzt dies natürlich eine einvernehmlich getroffene Absprache auf Grund von Erfahrungen voraus.

Da ihr allerdings bisher ja überhaupt keine Vergleichswerte habt,
ist Trekkis Hinweis zum §3 schon sehr wichtig.

Zudem, um Aufrechnungen miteinander gegenrechnen (vergleichen) zu können, bräuchtet ihr ja auch die Quadratmeterzahl der Wohnung und möglichst auch eine Nebenkostenabrechnung aus der Vergangenheit zum Vergleich.

Gerade Wasser/Abwasser sind eh bei vielen Mietverträgen eine Krux, da in älteren Gebäuden kaum einmal Unterzähler vorhanden sind.
Da zahlt man dann eben schnell auch mal für den Nachbarn mit ;)

Bei den neu entstehenden Kosten unter §3 liegt aber wohl ein Missverständnis bei Trekki vor ;)
Im Mietvertrag ist von einer Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung die Rede, sofern bestimmte Posten in der Abrechnung 10% über/untersteigen.
Das kann aber letztlich ja nur tatsächlichen, und im Nach herein eben abgerechneten, tatsächlichen Verbrauch betreffen.
Diese Klausel verhindert eher, dass zum Ende des Jahres zu hohe Nach- oder Rückzahlungen auflaufen.

mfg
 
yuhu schrieb:
Ich denke DIESEN Punkt kann man abhaken ;) .

Sorry yuhu :rolleyes:

ich wollte auch nicht dies Thematisieren, sondern eben nur sagen das ich dies nicht als normal ansehe, aber wie du schon geschrieben hast, es ist bei mir abgehackt und kein Thema mehr. :)


Uludag
 
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