Deswegen ist der Vermieter noch lange kein Ausbeuter.
Die Ausbeuter unter den Vermietern kennen die Rechtslage genau und würde erst gar nicht einen solchen Mietvertrag vorschlagen - eben weil viele Passagen ungültig sind.
Versetz dich einfach mal in die Lage des Vermieters (der threadstarter hat ja dazu nichts geäußert, aber ich gehe eher davon aus, dass es ein einfacher Mann ist, der eine oder zwei Wohnungen zu vermieten hat, um sich sein Gehalt oder seine Rente aufzubessern):
Dieser Vermieter nimmt eventuell Jemanden als Mieter, der kein sicheres ausreichendes Einkommen hat (eben einen Studenten, der allenfalls Bafög bekommt). Wahrscheinlich hat er in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich jetzt absichern. Und bevor er einen Mietvertrag abschließt und damit ein Risiko eingeht, will er halt die Sicherheit haben, dass er zumindest eine gewisse Sicherheit hat, nämlich die Kaution.
Klar ist im Gesetz festgelegt, dass der MIeter die Kaution sogar in den ersten Monaten abstottern darf. Aber was ist mit dem Vermieter, wenn der Mieter einfach von anfang an seine MIete nicht bezahlt? Dann steht der Vermieter im Regen, weil bei einem Studenten ist nichts zu holen.
Manche Vermieter gehen deshalb dahin, dass sie verlangen, dass Jemand (z.B. die Eltern) für die Miete bürgen.
Klar ist das theoretisch alles nicht Rechtens und auch nicht einklarbar. Aber das braucht es ja auch nicht zu sein. Man nimmt einen solchen Mieter, der es nicht macht, einfach erst gar nicht. Wer nicht in der Lage ist, 2 Monate vor Einzug eine Kaution zu leisten, den nehme ich erst gar nicht als Mieter, weil die Gefahr, dass er auch während der Mieter aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unregelmäßig oder gar nicht zahlt, ungleich größer ist.
Manchen Vermietern ist diese Sicherheit so viel wert, dass sie lieber auf etwas Geld verzichten (sprich: die Wohnung preiswerter vermieten) wenn sie sicher sind, dass sie ihr Geld sicher bekommen. Auf diese Weise hat meine Tochter eine sehr schöne und relativ preiswerte Studentenwohnung in der besten Lage in Köln bekommen, einfach dadurch, dass ich die Zahlung der Kaution und der Miete übernommen habe.
Das mag vor dem GEsetz unrechtmäßig sein, ist aber so.
Auch in dem vorliegenden Fall scheint mir dies der Fall zu sein. Die Wohnung ist ja, wie der threadersteller geschrieben hat, recht schön und meiner Meinung nach auch recht preiswert, wenn da 2 Leutz wohnen können.
Wie ich schon mehrfach (auch in anderen threads) geschrieben habe: Wenn man als kleiner Vermieter mehrfach reingefallen ist und auf Kosten sitzen geblieben ist, dann greift man halt zu solchen Strohhalmen.
Ich hole mir (jetzt in meiner Eigenschaft als Vermieter) aus meinen Erfahrungen heraus jetzt immer eine Bonitätsauskunft über die potentiellen Mieter ein. Logischerweise habe ich darauf keinen rechtlichen Anspruch und darf das ohne Zustimmung des potentiellen Mieters nicht. Also lege ich den Mietern ein zu unterzeichnendes Schriftstück vor, das mit das Recht gibt, diese Auskunft einzuholen (zu erhalten bei "Haus und Grund"). Ich habe natürlich kein Recht, von dem Mieter eine solche Unterschrift zu verlangen. Er braucht es einfach nicht zu unterschreiben. Nur dann kann er direkt gehen, weil die Wohnung kriegt er dann eben auch nicht.
That's life.
Und ich bin bestimmt kein Miethai. Ich will halt nur meine Ruhe haben und regelmäßig die Miete bekommen. Und ich vermiete auch unter Wert, einfach aus dem Grund, weil ich keine Lust habe, dass der Mieter wegen jeder Kleinigkeit vor der Tür steht. Lieber ein paar Euro weniger und die Mieter halten das Haus selber in Ordnung.
Ich bin jetzt zum Schluss etwas ausschweifend geworden, aber ich wollte damit halt zeigen, dass nicht jeder Vermieter, der um sein Geld besorgt ist, ein Miethai ist.
Aber letztendlich muss lalala22 selber entscheiden, ob er die Wohnung trotzdem nehmen will.