Mietvertrag

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lalala22

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Ich habe zusammen mit einem Kumpel eine Wohnung fürs Studium angeschaut, welche uns auch sehr gefallen hat.

Wir haben jetzt den Mietvertrag bekommen und da hätte ich gerne etwas Hilfe. Vielleicht kann da mal jemand drüber schauen, ob da alles rechtens ist.

z.B. will der Vermieter die Kaution auf einmal als Sicherheit haben, da wir erst im Dezember einziehen (und er anderen absagt), was ja allerdings nicht rechtens ist (Link zu Gesetz).
Eine Anzahlung zur Sicherheit werden wir schon machen, aber alles möchte ich eben doch nicht gleich überweisen.

Wäre super, wenn mir/ uns da jemand helfen könnte.

MIETVERTRAG (Bilddatei ca 1MB).

Gruß und DAnke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich denke nicht das die kaution für das freihalten der wohnung, sondern eher für die wohnung selber ist, das ist sogar gang und gebe, normalerweise ist die kaution 2-3 monats mieten
 
hate2k schrieb:
ich denke nicht das die kaution für das freihalten der wohnung, sondern eher für die wohnung selber ist, das ist sogar gang und gebe, normalerweise ist die kaution 2-3 monats mieten
Das weiss ich.

Es ging darum, dass die Kaution sofort bezahlt werden soll, quasi als "Sicherheit" fürs Freihalten.
 
Das Gesetz sagt klipp und klar, dass Ratenzahlung möglich ist. Also muß nicht alles auf einmal entrichtet werden. Was ich nur komisch finde, normalerweise werden 2-3 Klatmieten verlangt und nicht Warmieten.

Desweiteren ist der §2 einfach mal nur lächerlich. Wenn der Vermieter ein langes Bestehen des Mietverhältnis wünscht ist das sein Bier. Wenn ihr allerdings vor 2 Jahren da wieder auszieht, dass er da noch einen Monat mehr kassieren will, so als Abfindung für einen Vertragsbruch ist ja wohl ne Sauerei.

Warum finde ich da nicht die Größe der Wohnung. Auch das gehört in einen Mietvertrag.

Warum darf man nicht in die Fliesen boren. Es gibt kein Gesetz was das sagt, solange die Löcher wieder anständigt beseitigt werden.

Ich kann Dir sagen, ich hätte ihm den Wisch um die Ohren gehauen und hätte mir eine andere Wohnung gesucht. Nie im Leben hätte ich das so wie es dort drin steht unterschrieben.
 
Die Wohnung ist nur leider ideal. Preis, Lage und die Wohnung an sich eben.

Unterschrieben haben wir noch nichts.
 
Meine ehrliche Antwort:
Diesen Mietvertrag würde ich nie unterschrieben, dies ist noch einer der alten Sorte, indem nicht mehr gültig Passagen stehen und wichtige Passagen fehlen.
Bei genauer Durchsicht findet man die Fehler bei §2 der zusatz (2 Jahre) ist nicht mehr erlaubt, usw. es fehlt ebenso das die Kaution verzinst zurückgegeben werden muß.
Es würde jetzt den Rahmen sprengen, alles detailiert aufzuzählen.

Wie schon gesagt, diesen Mietvertarg würde ich nie und nimmer unterschreiben.

PS: Schau im netz nach, dort findest du Mietvertäge nach gültigem Recht.
 
Na ja, über den Mietvertrag kann man ja denken, was man möchte.
Für die Mietkaution würde ich euch ein Mietkautionssparbuch bei der Sparkasse oder so empfehlen.
Das läuft auf euren Namen, der Vermieter bekommt allerdings das Buch.
Es ist aber ordentlich angelegt und der Vermieter kommt nur an Bares, nachdem eine gewissen Wartezeit verstrichen ist und ihr vorher von der Bank informiert wurdet.
 
Mein dringender Rat.
Lasst Euch bei einem Mieterverein beraten

Denn einige hier aufgeführten Klauseln sind zwar eh wirkungslos,
andere hingegen könnten doch zu Problemen führen.

Die Kaution ist übrigens gesetzlich zweckgebunden.
Hier könntet ihr höchstens eine Vorauszahlung auf den folgenden Mietzins aushandeln

Was allerdings auf jeden Fall noch nachgetragen werden muss,
ist die exakte Größe der Wohnung.

Apropos, die 2-Jahres-Aufwandsentschädigung ist meines Erachtens eh unwirksam...
Aber wie schon gesagt...
Besser hin zu einem Mieterverein zur Beratung,
u.a. auch wegen der Schönheitsreparaturen und Details zu den Nebenkosten bzw. der Verzinsung der Kaution.

Eventuell sagen die Euch ja aber auch nur: Alles kalter Kaffee, unterschreibt ruhig ;)
Dann habt ihr halt 'ne nette Bude ergattert ;)

mfg

PS. Noch Wichtig ;)
Der Vermieter darf lt. Gesetz keinen Schlüssel für sich zurück behalten,
obwohl dies all zu gern von Vermietern umgangen wird.
Normalfall: 3! Schlüssel pro Wohnung ;)

PPS
Besser wäre es vmtl. auch, sich mal in Mieterschutzforen zu reggen und dort mit Eurem Vertrag genauer nach zu fragen
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kaution ist übrigens gesetzlich zweckgebunden.

Aber nicht solange die neuen Mieter die Wohnung bezogen haben, auch wenn der Vermieter das recht haben sollte "Kaution" für diese Wohnung zu nehmen.

Er kann wohl ein "Verbindlichen" Vertrag mit den neuen Mieter machen, so das sie bei kurzfristigen absagen, eine entsprechende Gebühr zahlen müssten, wegen den Freihalten/Auslagen/Inserat etc. pp, aber doch nicht 2 Monate vorher verlangen, dass sie die Kaution überweisen.



Uludag
 
@ Uludag :rolleyes:
Was soll das denn jetzt? Dein Beitrag dazu ist hier wohl eher verwirrend ;)
Ich habe doch nichts anders lautendes geschrieben ;)

Zweckgebunden
heißt hier, erst nach Abschluss des Mietvertrages wird die Kaution für ihren gesetzlich bestimmten Zweck fällig.
Und zwar NUR an der Kaltmiete orientiert, und höchstens 3 Kaltmieten gesamt!, und zudem auch in Raten zahlbar!
:guck:
Deutscher Mieterbund e.V.: Stichworte K L -> Kaution

Vorauszahlungen wegen anderer Beweggründe sind damit verbunden NICHT zulässig.

Ansonsten weise ich den TS auch mal zur eigene Recherche auf die detaillierte Stichwortberatung des deutschen Mieterbundes
Deutscher Mieterbund e.V.: Stichworte zum Mietrecht

mfg :)

PS.
Hier bei uns liegt der Jahresbeitrag Mieterschutz (je nach Verein) bei min. 55 € plus Aufnahmegebühr von 15€
 
Zuletzt bearbeitet:
muesli hat vollkommen recht!
Man kann immer wieder nur raten, Mitglied beim nächsten örtlichen Mieterverein zu werden. Die vertreten ein Mitglied nicht nur bei Mitstreitigkeiten vor Gericht mit eigenen Anwälten, sondern helfen und informieren auch bei 'simplen' Vertragsangelegenheiten.

Meine langjährige Mitgliedschaft bereue ich nicht. Der Jahresbeitrag von ca. 100 Euro ist wirklich moderat und manchmal hat gegenüber einem Vermieter schon ein Schreiben des Mieterbundes gereicht, um ihn zum Einlenken zu bringen.


Ich verstehe auch manchen Vermieter, der mit unseriösen oder chaotischen Mietern schon schlechte Erfahrungen gemacht hat. Von daher ist dessen Ansinnen beim Fall des T.S. nachvollziehbar, wenn auch rechtlich nicht haltbar.
 
1) Die Kaution wirst du schon zahlen müssen, weil du sonst eben die Wohnung wahrscheinlich nicht bekommst. Das ist nicht rechtmäßig, aber das ist so. Der Vermieter ist ja keineswegs gezwungen, dich zu nehmen. ;)

Das ist also deine Entscheidung.

2) Wenn du die Wohnung bzw. den Mietvertrag dann erst einmal hast, dann sieht die Sache anders aus. Alle Festlegungen im Mietvertrag, die nicht rechtmäßig sind, kannst du getrost vergessen (allerdings muss du dir darüber im Klaren sein, dass du dein Recht notfalls einklagen musst)



Das mit der Kaution ist noch im Rahmen des gesetzlich möglichen. Er kann bis 960 Euro verlangen.

Die Klausel mit der "Vertragsstrafe" bei vorzeitiger Kündigung ist seltsam und ich gehe davon aus, dass dies heutzutage vor Gericht nicht einklagbar ist, weil es dem Mietrecht widerspricht. Deswegen würde ich mir also keine Sorgen machen. Wahrscheinlich wirst du ja auch mehr als 2 Jahre dort wohnen.

Also ich sehe das nicht so schlimm und wenn dir die Wohnung ansonsten gefällt?


Wie gesagt, die einzige Gefahr, die ich sehe, ist, dass du eventuell mal, wahrscheinlich am Schluss, dein Recht mittels Anwalt geltend machen musst (um die Kaution wieder zu bekommen). Wenn du das Risiko eingehen kannst, dann nimm die Wohnung. WEnn nicht, dann lass es. Ich würde sie an deiner Stelle nehmen, wenn sie wirklich so super ist.
 
Habe das Ding mal meinem Onkel vorgelegt (Rechtsanwalt / Fachgebiet Mietrecht).

Der sagt ganz klar Finger weg, da alter Vertrag.

1. Kaution max. 2 Kaltmieten und in Raten zahlbar
2. Keine Wohnung muss fachgerecht renoviert werden nach Ende des Mietverhältnisses. Besenrein ist hier das Zauberwort, natürlich müssen grobe Mängel beseitigt werden, die nicht einem normalen Abnutzungsgrad entsprechen.
3. Passus über die Anlage der Kaution fehlt.

und ein paar weitere Kleinigkeiten.


Gruß
HUMPTY
 
Der sagt ganz klar Finger weg, da alter Vertrag.

Die Aussage ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Die Klauseln in einem alten Vertagsformular sind einfach nicht geltend, wenn sie dem aktuellen Mietrecht widersprechen. Für den Mieter besteht also kein Risiko, außer, dass man sich eventuell sein Recht einklagen muss. Nicht rechtmäßige Klauseln in einem Mietvertrag kann man getrost ignorieren, zumal die Rechtsprechung in solchen Fällen eindeutig ist.

Ich kenne dies von der anderen Seite gesehen. Genau aus dem Grund hat der Vermieterverein, also Haus und Grund neue Mietvertragsformulare herausgegeben.

Wer die Finger von diesen alten Formularen lassen sollte, ist der Vermieter. Der schneidet sich ins eigene Fleisch.

Bei dem ganzen Müll mit den regelmäßig vorgeschriebenen Renovierungen z.B. sind die in alten Mietverträgen vorgesehenen Festlegungen einfach nichtig - so sehen es jedenfalls die Gerichte.
 
*Grins*
Muss doch mal wieder unserem Hausbesetzer (ömm, Hausbesitzer *bg*) hier unterstützen.

Also
@lalala22
Wenn die Wohnung für Euch wirklich optimal ist,
würde ich an Eurer Stelle den Mietvertrag - nach kurzer Beratung mit einem Mieterverein - unterschreiben. ;)

Wie ja schon von mir und anderen gesagt, sind rechtlich nicht zulässige Passagen im Vertrag später rechtlich gar nicht relevant,
und auch somit schnell (notfalls eben über die Rechtsabteilung des Mietervereins) zu Euren Gunsten zu klären.
Zu einer Klage vor Gericht kommt es bei den hier anfallenden Vertragsstreitigkeiten eh in den seltensten Fällen.

Ich würde dabei allerdings VORHER mindestens auf dem Eintrag der Wohnungsgröße bestehen!,
und ein dezenter Hinweis auf eine Kaution auf Kaltmietbasis sollte vllt. auch nicht schaden. (Hinweis auf euer Studium und die Höhe der Gesamtsumme ;)
Wenn der Vermieter dann aber doch darauf besteht, könnt ihr das zuviel gezahlte Geld hinterher immer noch zurückfordern ;).
Bei einem derartigen Vertrag würde ich aber möglichst bald/sofort auch in einen Mieterverein eintreten.
Sicher ist sicher
und ca 80€ im Jahr sollte Euch das wert sein, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Wie Mc Kilroy ja schon treffend bemerkte
der Vermieter muss nicht an Euch vermieten.
Wenn er es allerdings so doch macht,
unterliegt er hinterher zwangläufig auch den aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen ;)

@ Humpty ;)
Dein Onkel meinte hier wohl die grundsätzliche Basis -> Kaltmiete.
Maximal sind definitiv 3 Kaltmieten grundsätzlich zulässig.

Na, ich kenne beide Seiten dieser Mietmedaille,
und habe hoffentlich demnächst endlich mal eine ureigenste Heimat wieder unter meinen Füssen ;)

mfg
muesli
 
Sorry, 3 Kaltmietem ist natürlich richtig.
Wenn man Zeit und Muße hat kann man sich natürlich später lange ausgibig streiten. Aber Vorsicht, jeder gute Rechtsanwalt kann Klauseln drehen und wenden. So klar ist die Rechtssprechung nämlich nicht und was in einem Urteil positiv für den Mieter verläuft, muss in einem anderen nicht so verlaufen.
 
Stimmt schon Humpty,

aber der Klagende wird bei den meisten Fällen der Vermieter sein, da er sein Recht einfordert. Wenn er keinen Hausanwalt hat, dann kostet das erheblich mehr, als er im Zweifel bekommt.
Ob es also vor Gericht geht wird sich zeigen ;) .

@Topic: Ich stimme McKilroy und danach muesli zu.
Der einzige sichtbare Widerspruch ist die Aussage zur Kaution 2 Monatsmieten = 800 Euro. Das ist einfach falsch. Was gültig ist 2 Mieten oder 800 Euro kann ich nicht sagen (bin kein Jurist). Nebenkosten sind auf alle Fälle keine Miete.
Ich würde übrigens eine Form von einem Mietkautionskonto (verzinst) empfehlen. Sprech mal mit deiner Bank. Die kennen da vernünftige Modelle. Da kommt der Vermieter auch nicht alleine an dein Geld ;) .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Am besten einen Standard Mietvertrag vom Mieterschutzbund oder so runterladen und den Mieter überzeugen, dass dieser Vertrag besser ist als seiner. Lettztendlich bringt ein fehlerhafter Vertrag mit unstatthaften Paragraphen auch ihm im Falle eines Falles nur Ärger. Insbesondere weil die Größe der Wohnung nicht drinsteht kann er da schnell ärger kriegen. Besser man einigt sich vorab auf einen sauberen Vertrag.
Und die ganze Kaution vorab überweisen würd ich auch nicht.
 
Zweckgebunden heißt hier, erst nach Abschluss des Mietvertrages wird die Kaution für ihren gesetzlich bestimmten Zweck fällig.

Das wollte ich ja auch nicht bestreiten :) ,
so wie ich die Beiträge von lalala22 gelesen habe, geht es um eine
Wohnung, die er erst im Dezember beziehen kann..
da wir erst im Dezember einziehen (und er anderen absagt)

nur , ob es rechtens ist, dass sein zukünftiger Vermieter, die Kaution bereits jetzt dafür kassieren darf und nicht erst ab 1.Dezember, habe ich bisher nicht lesen können , deshalb mein 1. ter Beitrag :rolleyes:
Es ging darum, dass die Kaution sofort bezahlt werden soll, quasi als "Sicherheit" fürs Freihalten.

Was anderes wollte ich nicht zu sagen, den über Mietverträge die andere abschließen, möchte ich keinen Einfluss haben solange die Professionelle Vereine dafür gibt.


Uludag
 
nur , ob es rechtens ist, dass sein zukünftiger Vermieter, die Kaution bereits jetzt dafür kassieren darf und nicht erst ab 1.Dezember, habe ich bisher nicht lesen können , deshalb mein 1. ter Beitrag :rolleyes:

Und wen im RL interessiert das ?

Die Frage wurde schon umfassend beantwortet:
1) Die Kaution wirst du schon zahlen müssen, weil du sonst eben die Wohnung wahrscheinlich nicht bekommst. Das ist nicht rechtmäßig, aber das ist so. Der Vermieter ist ja keineswegs gezwungen, dich zu nehmen. ;)

Nennt sich nämlich friss oder stirb.
Es finden sich genug die es machen, auch wenn es nicht auf fundierten Füssen steht.

Und ich würde als Vermieter auf Mieter, welche im Vorfeld jeden Vertragsgegenstand anzweifeln komplett verzichten. Da finden sich immer pflegeleichtere Mieter. Auch dies wurde von McKilroy ausführlich beantwortet.
Viele Vertragsgegenstände lösen sich durch geltendes Recht in Wohlgefallen auf.
 
yuhu schrieb:
Und wen im RL interessiert das ?

Nunja ..da liegt das Problem, denn dann würde ich den Vermieter als "ausbeuter" ansehen und den Mietvertrag erst recht nicht unterschreiben, denn warum soll der neue Mieter die Kaution 2 Monate vorher zahlen, bevor er die Wohnung bezieht .


Uludag
 
Deswegen ist der Vermieter noch lange kein Ausbeuter.

Die Ausbeuter unter den Vermietern kennen die Rechtslage genau und würde erst gar nicht einen solchen Mietvertrag vorschlagen - eben weil viele Passagen ungültig sind.

Versetz dich einfach mal in die Lage des Vermieters (der threadstarter hat ja dazu nichts geäußert, aber ich gehe eher davon aus, dass es ein einfacher Mann ist, der eine oder zwei Wohnungen zu vermieten hat, um sich sein Gehalt oder seine Rente aufzubessern):

Dieser Vermieter nimmt eventuell Jemanden als Mieter, der kein sicheres ausreichendes Einkommen hat (eben einen Studenten, der allenfalls Bafög bekommt). Wahrscheinlich hat er in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich jetzt absichern. Und bevor er einen Mietvertrag abschließt und damit ein Risiko eingeht, will er halt die Sicherheit haben, dass er zumindest eine gewisse Sicherheit hat, nämlich die Kaution.

Klar ist im Gesetz festgelegt, dass der MIeter die Kaution sogar in den ersten Monaten abstottern darf. Aber was ist mit dem Vermieter, wenn der Mieter einfach von anfang an seine MIete nicht bezahlt? Dann steht der Vermieter im Regen, weil bei einem Studenten ist nichts zu holen.

Manche Vermieter gehen deshalb dahin, dass sie verlangen, dass Jemand (z.B. die Eltern) für die Miete bürgen.

Klar ist das theoretisch alles nicht Rechtens und auch nicht einklarbar. Aber das braucht es ja auch nicht zu sein. Man nimmt einen solchen Mieter, der es nicht macht, einfach erst gar nicht. Wer nicht in der Lage ist, 2 Monate vor Einzug eine Kaution zu leisten, den nehme ich erst gar nicht als Mieter, weil die Gefahr, dass er auch während der Mieter aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unregelmäßig oder gar nicht zahlt, ungleich größer ist.

Manchen Vermietern ist diese Sicherheit so viel wert, dass sie lieber auf etwas Geld verzichten (sprich: die Wohnung preiswerter vermieten) wenn sie sicher sind, dass sie ihr Geld sicher bekommen. Auf diese Weise hat meine Tochter eine sehr schöne und relativ preiswerte Studentenwohnung in der besten Lage in Köln bekommen, einfach dadurch, dass ich die Zahlung der Kaution und der Miete übernommen habe.

Das mag vor dem GEsetz unrechtmäßig sein, ist aber so.

Auch in dem vorliegenden Fall scheint mir dies der Fall zu sein. Die Wohnung ist ja, wie der threadersteller geschrieben hat, recht schön und meiner Meinung nach auch recht preiswert, wenn da 2 Leutz wohnen können.



Wie ich schon mehrfach (auch in anderen threads) geschrieben habe: Wenn man als kleiner Vermieter mehrfach reingefallen ist und auf Kosten sitzen geblieben ist, dann greift man halt zu solchen Strohhalmen.


Ich hole mir (jetzt in meiner Eigenschaft als Vermieter) aus meinen Erfahrungen heraus jetzt immer eine Bonitätsauskunft über die potentiellen Mieter ein. Logischerweise habe ich darauf keinen rechtlichen Anspruch und darf das ohne Zustimmung des potentiellen Mieters nicht. Also lege ich den Mietern ein zu unterzeichnendes Schriftstück vor, das mit das Recht gibt, diese Auskunft einzuholen (zu erhalten bei "Haus und Grund"). Ich habe natürlich kein Recht, von dem Mieter eine solche Unterschrift zu verlangen. Er braucht es einfach nicht zu unterschreiben. Nur dann kann er direkt gehen, weil die Wohnung kriegt er dann eben auch nicht. ;)

That's life.

Und ich bin bestimmt kein Miethai. Ich will halt nur meine Ruhe haben und regelmäßig die Miete bekommen. Und ich vermiete auch unter Wert, einfach aus dem Grund, weil ich keine Lust habe, dass der Mieter wegen jeder Kleinigkeit vor der Tür steht. Lieber ein paar Euro weniger und die Mieter halten das Haus selber in Ordnung.


Ich bin jetzt zum Schluss etwas ausschweifend geworden, aber ich wollte damit halt zeigen, dass nicht jeder Vermieter, der um sein Geld besorgt ist, ein Miethai ist.

Aber letztendlich muss lalala22 selber entscheiden, ob er die Wohnung trotzdem nehmen will.
 
ich klinke mich mal kurz bei der schlüsselgeschichte ein.
scheißegal wieviele schlüssel man bekommt, ob 2, 3 oder 5. schlüssel kann man als vermieter leichter nachmachen lassen, auch wenn es ein "supersicherheitsschlüssel" ist.
er besitzt die sicherheitskarte, welche ihm erlaubt die schlüssel nachmachen zu lassen.
deswegen rate ich jedem, das schloss der wohnungstüre auszuwechseln.
ein schloss mit 4 schlüssel kostet im baumarkt 20 euro, und die sind gut angelegt.

der vermieter kann euch viel erzählen von wegen er hat nur 3 schlüssel oder so. es gibt aber auch noch den vormieter....

hoffe das war jetzt nicht zu dolle ot :D
 
Zur Ehrenrettung von so manchen Vermietern
- es gibt eben sone und solche ;) -
kann ich Mc Kilroy hier nur völlig recht geben.
Ein Ausbeuter orientiert sich zudem meist nicht am Mietindex
und nimmt vmtl. eher 3 Kaltmieten (960,-) als hier so eher fragwürdige 800,- ;)

Von daher nochmal ...@ lalala22 ;)
Lasst Euch zusätzlich beraten und nehmt die Wohnung aber trotzdem.

Mit einem Vermieter, dem an langjährigen Mietverhältnissen gelegen ist,
kann man auch nach besserem Kennenlernen bestimmt noch nachträglich über dies oder das vernünftig reden...
Das sind zumindest meine Erfahrungen.
Notfalls ...
Aber eben auch mit dem Rechtsbeistand von Mietervereinen ;)

@ Engel
Nee, der Tipp, das Schloss eventuell auszutauschen, ist hier eventuell ja auch angebracht ;)
(Hab ich doch glatt vergessen, darauf noch hinzuweisen *g*)
Je nachdem halt, als was sich der Vermieter halt im Nach herein entpuppt.
Wie gesagt, es gibt Sone und Solche ...
Nur lediglich 2 ausgegebene Schlüssel weisen hier schon sehr auf einen Rückbehalt eines 3. Schlüssels hin *g*

mfg
muesli
 
Nach meiner Meinung ist zunächst einmal die Einschätzung der Wohnung wichtig:
Wenn der Lage, der Preis und der Vermieter in Ordnung sind, würde ich den Mietvertrag unterschreiben. Zu bewerten ist auch, wie viele Wohnung gibt es noch im Angebot?
Hinsichtlich des Mietvertrags würde ich zu einer Beratung im Mieterverein raten, der Beitrag lohnt sich in dieser Hinsicht.
Im übrigen, nach der Unterschrift ist der Mietvertrag für beide Seiten rechtlich verbindlich,
d.h. der Vermieter muss die Wohnung zur Verfügung stellen, der oder die Mieter müssen zahlen. Die Mietkaution ist rechtlich in Ordnung, falls diese nicht auf einmal bezahlt werden kann, würde ich zunächst einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
 
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