Konradin
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Es ging mir nicht um deine persönliche Position, frank110159, sondern darum, was du uns mit deinen Links sagen willst. Und den zweiten Link habe ich als Parodie auf alle Verschwörungstheorien verstanden. Bleibt nur zu hinterfragen, was Verschwörungstheorien eigentlich sind.
Letzten Endes kann man jegliche Kritik an staatlichen Verlautbarungen als Verschwörungstheorie abtun, denn es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in welcher die Staatsmacht an geltendes Recht gebunden ist. Geltendes Recht sind rein pragmatische Gesetze (sowie deren Auslegung) und nicht idealisierte Vorstellungen von Gerechtigkeit. In einem Rechtsstaat hat die Rechtsprechung der konkreten Gesetzeslage dieses Staates Genüge zu tun und nicht einem moralischen Empfinden. Der Volksgerichtshof z.B. hat sich über geltendes Recht hinweggesetzt und dies durch die Floskel 'nach gesundem Volksempfinden' verschleiert.
Dieser Definition nach war die DDR eindeutig ein Rechtsstaat (mit allen seinen Fehlern). Die DDR war in ihrer Rechtsprechung genauso frei wie Westdeutschland, welches ebenso wie diese an die Alliierten Kontrollratsbeschlüsse gebunden war, nur waren es dir die Russen und nicht die Amerikaner (+Briten+Franzosen).
Ein Unrechtsstaat hingegen ist ein Staat, in welchem Unrecht gedeiht. Dies setzt keineswegs zwingend voraus, daß dieser kein Rechtssystem hat, also kein Rechtsstaat ist. Der Begriff 'Unrechtsstaat' ist im Gegensatz zum Begriff 'Rechtsstaat' kein juristischer oder staatsrechtlicher Begriff, sondern eine moralische Wertung, die ohnehin jeder anders definiert.
Die USA z.B. sind (formaljuristisch gesehen) ein Rechtsstaat, der es offenbar mit seinem Recht nicht genau nimmt (Stichwort Guantanamo), also durchaus auch (moralisch gesehen) ein Unrechtsstaat. Gleiches mag auf für die DDR gegolten haben. Mir fallen da auf Anhieb noch weitere Staaten ein...
Letzten Endes kann man jegliche Kritik an staatlichen Verlautbarungen als Verschwörungstheorie abtun, denn es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Rechtsstaat ist keineswegs das Gegenteil von Unrechtsstaat und Unrechtsstaat ist keineswegs das Gegenteil von Rechtsstaat. Hier werden Begriffe wild durcheinandergewürfelt.frank110159 schrieb:Aber, wer nicht anerkennt das die DDR ein Unrechtstaat war...
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in welcher die Staatsmacht an geltendes Recht gebunden ist. Geltendes Recht sind rein pragmatische Gesetze (sowie deren Auslegung) und nicht idealisierte Vorstellungen von Gerechtigkeit. In einem Rechtsstaat hat die Rechtsprechung der konkreten Gesetzeslage dieses Staates Genüge zu tun und nicht einem moralischen Empfinden. Der Volksgerichtshof z.B. hat sich über geltendes Recht hinweggesetzt und dies durch die Floskel 'nach gesundem Volksempfinden' verschleiert.
Dieser Definition nach war die DDR eindeutig ein Rechtsstaat (mit allen seinen Fehlern). Die DDR war in ihrer Rechtsprechung genauso frei wie Westdeutschland, welches ebenso wie diese an die Alliierten Kontrollratsbeschlüsse gebunden war, nur waren es dir die Russen und nicht die Amerikaner (+Briten+Franzosen).
Ein Unrechtsstaat hingegen ist ein Staat, in welchem Unrecht gedeiht. Dies setzt keineswegs zwingend voraus, daß dieser kein Rechtssystem hat, also kein Rechtsstaat ist. Der Begriff 'Unrechtsstaat' ist im Gegensatz zum Begriff 'Rechtsstaat' kein juristischer oder staatsrechtlicher Begriff, sondern eine moralische Wertung, die ohnehin jeder anders definiert.
Die USA z.B. sind (formaljuristisch gesehen) ein Rechtsstaat, der es offenbar mit seinem Recht nicht genau nimmt (Stichwort Guantanamo), also durchaus auch (moralisch gesehen) ein Unrechtsstaat. Gleiches mag auf für die DDR gegolten haben. Mir fallen da auf Anhieb noch weitere Staaten ein...



