Eine Meldung an die (Energie-)Versorger und ggfs. auch an die Hausverwaltung,
bestenfalls auch alle relevanten Zählerstände notieren (ggfs. mit Zeugen),
sollte reichen

Fixkosten bzw. Grundgebühren, auch der evtl. Hausverwaltung (Hausmeister, Umlagen sowie ggfs. Müllgebühren) können allerdings weiterhin anfallen,
Kosten für Wasser, Strom, Heizung sollten allerdings bei Nichtnutzung nicht mehr anfallen.
greetz
Edit
@ Cybaerchen
Wenn er kündigt, heisst das ja nicht zwangsläufig, dass er die Wohnung ab sofort nicht mehr bewohnt bzw. nutzt

Sofern er also praktisch vor dem Kündigungstermin auszieht, ist es allein schon aus versicherungstechn. Gegebenheiten geboten, davon den Besitzer bzw. die Hausverwaltung gesondert zu informieren, comprendes

Also
Erst überlegen..und dann...

Hier von Schwachsinn zu reden, trifft da eher auf...na, wen zu?
