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Auf Grundlage der folgenden Regelungen erbringt die RapidShare AG (nachfolgend: "RapidShare") Webhosting-Dienstleistungen für ihre Nutzer.

Aber das ist nunmal Ansichtssache
Phunny
Überwachungsstaat und RS Rapidshare.com schrieb:Zu Paragraf 101: "Gewerblicher" Nutzen bezieht sich nicht darauf, ob der Uploader das Uploaden gewerblich betreibt, sondern auf den zu erwartenden Schaden. Bei der Vorabveröffentlichung eines Albums würde das Gesetz den zu erwartenden finanziellen Schaden als erheblich definieren.
MajakBlue schrieb:Das ist so ein dumme Aussage, da musste ich mich einfach anmleden!

MajakBlue schrieb:RapidShare ist ein Infrastrukturanbieter!
MajakBlue schrieb:Oder klaust du auch deine DVD-Rohlinge aus dem Media-Markt, weil Filesharing ja nichts kosten darf?
MajakBlue schrieb:Oder hast du deine Festplatten, auf denen das Zeug dann gespeichert wird, etwa auch nicht bezahlt?
MajakBlue schrieb:(gut das macht vermutlich sowieso Mama).
MajakBlue schrieb:Und wenn euch RapidShare zu teuer/unsicher, whatever ist, dann nutzt halt einen anderen OCH!
MajakBlue schrieb:RapidShare ist da sogar noch nett, denn entgegen deiner Aussage ist deren Serverinfrastruktur mit eingeschränkter Leistung sogar gratis und für jeden frei zugänglich.
MajakBlue schrieb:Wenn du wirklich keinen Cent für gar nichts ausgeben willst
Ja ne, is klar
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