RS.com gibt IP raus an Ermittler

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Ich denke es ist ein Fake.

Habe auch mal so einen schönen Brief bekommen. ( Nicht von Rapid) und der war 2 Mal gefaltet. Und diseser Fake hier ist nur 1 Mal in der Mitte gefaltet.

MfG
 
Also ich weiß nicht ob das ein ausreichendes indiz ist....vll wurde der Brief in einem A4 umschlag versendet....vll wurde er sogar persönlich vorbeigebracht^^
 
Die ComputerBild Aktion gibs nicht mehr; die Seite ist nicht mehr verfügbar (error beim öffnen).
 
Was als "Beweis" gedacht war, das es für ein Fake spricht, war dies:

"RapidShare" anstatt "RapidShare AG"

Jedoch in den AGB zu lesen:

Auf Grundlage der folgenden Regelungen erbringt die RapidShare AG (nachfolgend: "RapidShare") Webhosting-Dienstleistungen für ihre Nutzer.

Ich weiß aber wirklich trotzdem zur Zeit nicht, was jetzt wirklich ist. Aufjedenfall mache ich zur Zeit nichts mehr mit RapidShare bzw. uppe nichts mehr.

Mfg
 
@Skimmil: Das AG wurde einfachheitshalber weggelassen. Allerdings muss es mindestens ein mal genannt worden sein und das ist in dem "Schreiben" nicht der Fall.
 
Moin,

Hier ist mal ein echter Brief. Ist aber nicht vom Amtsgericht, sondern direkt vom Anwalt.
Vielleicht finden sich dort Formulierungen wieder, oder eben auch nicht, ihr könnt ja mal reinschauen.
Auch ist dieser Fall nicht von Rapidshare, sondern von einem P2P fall, es geht da drin aber auch teilig um RS und die Herausgabe von IPs.
Findet sich übrigens im Abfluss, hier: board.gulli.com/thread/713178-muss-rapidsharecom-ip-adressen-an-deutsche-behrden-ausgeben/

Freesoft-Board.to - we host your Files - 1 MB Upload 4 free

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Gruß
Dedi
 
Jetzt ist mir heute nochmal eine Frage bezüglich der IP eingefallen. ;)

Nach meinem letzten Stand (Ende 2008) dürfen Internetanbieter wie z.B. T-Com die Surfdaten (IP, besuchte Seiten etc.) nur noch max. 7 Tage speichern. Danach müssen diese wohl nach geltendem Recht gelöscht werden.

Ferner habe ich einen Eintrag in einem anderen Forum gefunden indem RS schreibt, dass die Upload IP permanent gespeichert bleibt.

Nun ist meine Frage, wie z. B. nach 14 Tagen noch jemand raus finden können soll, wann und von wem die beanstandeten Daten geuppt wurden, wenn RS eine "alte" IP hat und der Telefonanbieter die Daten schon gelöscht hat?

Habe ich da einen Denkfehler? Bitte klärt mich auf. :thx:
 
Den Internetanbietern war das afaik relativ egal, sie haben trotzdem munter weiter gespeichert. Außerdem gibt es die Vorratsdatenspeicherung, welche eigentlich nur für schwere Straftaten gedacht ist. Aber das ist nunmal Ansichtssache :(

Phunny
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

mal ne generelle Frage.
Kann man im Nachhinein feststellen, unter welcher IP welche Datei bei RS etc. runtergeladen wurde, oder gilt die Speicherung der IP nur für den Upload?

Werde ich nur als Besucher der Seite gespeichert, oder kann man mir eindeutig nachweisen, welche Daten ich runtergeladen habe?

Gruß, N.
 
Das wurde hier schon Anfangs mal beschrieben

DOWNLOADS:
Es werden jeweils folgende Daten bezüglich Downloads gespeichert:

Premium-User:
Es wird gespeichert welcher User/Account an welchem Datum mit welcher
IP-Adresse wieviel Datenmengen heruntergeladen hat.

Free-User:
Bei Free-Usern wird jeweils nur gespeichert wieviel Datenmengen von welcher
IP-Adresse während der letzten 10-100 Minuten heruntergeladen wurden.

Bei Premium-Usern werden die Logs 60 Tage gespeichert, bei Free-Usern werden
sie ca. 2 Stunden gespeichert.

Es gibt keine Logs darüber, welcher User welche Datei herunter geladen hat.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Freundliche Grüsse,

RapidShare AG - Support Team

UPLOADS:

RS Speichert die IP - wie M@sakari weiter oben schrieb - wohl für schl-immer und ewig.


:thx: Überwachungsstaat und RS :mad:
 
Sorry,

hab ich wohl überlesen, dass das schon beschrieben wurde.
Verstehe ich das denn richtig, dass dann nur die User "überprüft" werden,
die große Datenmengen ziehn, egal um was es sich handelt?

Ob allerdings wirklich nur das gespeichert wird, was die RS-AG angibt, ist fraglich!

Wie lange ist denn so eine IP über den Netzanbieter, wie beispielsweise die Telekom nachverfolgbar?

Gruß, N.

Hat sich erledigt, ich hab´s grad gefunden! ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So hab auch etwas Emailverkehr und auch genauer auf Paragraph 101 eingegangen.

Rapidshare.com schrieb:
Zu Paragraf 101: "Gewerblicher" Nutzen bezieht sich nicht darauf, ob der Uploader das Uploaden gewerblich betreibt, sondern auf den zu erwartenden Schaden. Bei der Vorabveröffentlichung eines Albums würde das Gesetz den zu erwartenden finanziellen Schaden als erheblich definieren.

Daher ist die Herausgabe der IP durchaus erklärbar!
Ok ich wieß ja von ihm persönlich eh, dass es wahr ist.

Aber Ungewiss für mich war/ist einfach, ob es vermehrt solche Fälle gibt und warum z.B. nur er ?
Denn der Paragraph war für mich auch bissl komisch denn wer weiß was "gewerblich" schon bedeutet.

Daher falls der finanzielle Schaden als "erheblich" definiert wird, dann kann es durchaus sein dass RS die IPs rausgibt, zumindest les ich dass aus der Email heraus.
Es wird hier NICHT definiert ob er ein gewerblicher Uploader ist und damit Geld macht oder nicht, es wird hier einfach auf den finanziellen Schaden, den ein Upload verursacht wert gelegt.

Und daher kurz: Upt ihr einen Upload der finanziell einen hohen Schaden macht (z.B. Album dass vor offiziellem Release schon draußen ist oder ein Kinofilm usw.) kann durchaus die Gefahr bestehen, dass RS die IPs herausgibt oder nicht.

So zumindest verstehe ich diese Email!! Wie sich solche "Herausgaben" häufen sei dahingestellt, bisher kenn ich ja nur den einen Vorfall aber trotzdem bin ich gespannt und denke dass es nicht der letzte Upload ist.

Aber daher empfehle ich auf alle Fälle unaufällige Dateinamen verwenden und natürlich Passwort drauf und nicht auf jeder großen public Warezseite zu posten ;) Zwar schützt Passwort bzw. Dateinamen nur gering, dennoch ist ein Dateiname wie "BackupXY" besser als "Nickelback.DarkHorse.Upload.by.DarkFire" :)

-> ICH PERSÖNLICH nutze trotzdem weiter RS und stoppe meine Uploads vorerst nicht!
Da ich nur "alte" Filme uppe bzw. meine eigene DVD Sammlung von Zuhause sehe ich mich zumindest nicht betroffen von Paragraph 101, glaub kaum dass ich mit meinen Ups (siehe Signatur) darunter fallen könnte :)
Auch ists nur 1 Betroffer, da ist das Risiko im Vergliech zu anderen Filesharingmethoden erwischt zu werden ja wirklich bei 0,0001% :)
 
Zuletzt bearbeitet:
MajakBlue schrieb:
Das ist so ein dumme Aussage, da musste ich mich einfach anmleden!

Freut mich, Leute ins Forum zu bringen :D

MajakBlue schrieb:
RapidShare ist ein Infrastrukturanbieter!

Da hast du mir ein AHA-Erlebnis geschenkt...

MajakBlue schrieb:
Oder klaust du auch deine DVD-Rohlinge aus dem Media-Markt, weil Filesharing ja nichts kosten darf?

Ich klaue und kaufe keine DVDs.

MajakBlue schrieb:
Oder hast du deine Festplatten, auf denen das Zeug dann gespeichert wird, etwa auch nicht bezahlt?

Natürlich habe ich die Bezahlt. Aber die sind schließlich nicht rein für die Warez da. Wie weit man gehen kann mit der Rechung ist wohl streitbar.

MajakBlue schrieb:
(gut das macht vermutlich sowieso Mama).

Das wäre verdammt schön. Nein, den zahlt der Staat, da ich Student bin. Einen Teil zahl ich auch selber, aber der Teil ist wesentlich geringer.

MajakBlue schrieb:
Und wenn euch RapidShare zu teuer/unsicher, whatever ist, dann nutzt halt einen anderen OCH!

Ich sagte doch nie, dass mir RS zu teuer oder zu unsicher ist. Geschweige denn, dass ich ein Rabkopierer sei. Dieses Recht nehm ich mir ja nicht raus. Ich habe sogar mehrere Accounts bei Rapidshare.com. Und auch bei der einen oder anderen Alternative.

MajakBlue schrieb:
RapidShare ist da sogar noch nett, denn entgegen deiner Aussage ist deren Serverinfrastruktur mit eingeschränkter Leistung sogar gratis und für jeden frei zugänglich.

MajakBlue schrieb:
Wenn du wirklich keinen Cent für gar nichts ausgeben willst

Du glaubst ich mache das um mir Geld zu sparen? :D Ja ne, is klar ^^ Ich unterstütze Filme und Software, die mir gefällt.

Ich finde jetzt meine Argumentation nicht so weit hergeholt. Aber es scheint doch nicht so überzeugend zu sein :)
 
ist vom 26.03.09

Rapidshare am Ende? Uploader in Gefahr!

Vor wenigen Tage sorgte ein Artikel bezüglich einer Hausdurchsuchung eines Rapidshare-Uploaders für erheblichen Wirbel. Der Fall des Uploaders eines Metallica-Albums gibt Rückschlüsse auf Zusammenhänge, die wirklich sehr besorgniserregend sind.

MSX aus der gulli:Redaktion berichtete vor wenigen Tagen über eine Hausdurchsuchung bei einer Privatperson. Diese hatte bei Rapidshare das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Verkaufsbeginn hochgeladen. Downloadlinks zum entsprechenden Werk stellte er nach eigenen Aussagen vermutlich in diversen Foren und Boards ein.

Der springende Punkt an der Hausdurchsuchung ist jedoch die Frage, wie die Staatsanwaltschaft an die tatsächliche Adresse des Uploaders kommen konnte. Dazu hätten sie ja Kenntnis von seiner IP-Adresse haben müssen, die wiederum nur Rapidshare kennen konnte. Das Unternehmen gibt aber seit Jahren an, zu keinem Zeitpunkt die IP-Adressen ihrer Kunden auszuhändigen. Die Sache ist sehr heiß, denn stimmen die internen Statistiken, so hagelte es über 580 Kommentare und diese Diskussion wurde über 250.000 Mal von den Besuchern des gulli:Boards auf ihren Inhalt hin überprüft.

Manche Teilnehmer warfen uns vor, es würde sich lediglich um gefälschte Dokumente handeln. Die Staatsanwaltschaft müsse anderweitig an die Daten gelangt sein. Selbst wir hielten es zunächst für unwahrscheinlich und vermuteten, dass man ein Board (Forum) hochgenommen hat, in welchem der Betroffene die Links gepostet hatte. Von dort hatte man dann seine IP-Adresse erhalten, die geschätzte Zahl der Downloads übertrug man durch einen Bedank-o-Mat. Die These wurde aber vom Betroffenen selbst zerstört, der sich äußerte, dass die Zeitangaben im Hausdurchsuchungsbeschluss mit dem Zeitpunkt der Uploads bei Rapidshare übereinstimmen. Uns wurde auch von anderer Stelle eine Supportmail von Rapidshare zugestellt. In der uns vorliegenden E-Mail heißt es, dass man nach Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sei, die IP-Adresse herauszugeben, sofern man noch über diese verfügen würde.

Paragraph 101. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der erst am 01.09.2008 in Kraft getreten ist. Die ermittelten Daten des Uploaders vom Metallica-Album stammten vom 09.09.2008 - also lediglich acht Tage nach Inkrafttreten des vermeintlich "zahnlosen Tigers".

Die Sache ist hochgradig akut: Beim Forum 123.recht.de wurde der betroffene Diskussions-Thread kurzerhand gelöscht. Die Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses ergab im Gegensatz dazu keine Hinweise über den Verlauf der Angelegenheit. Dennoch erhärtete sich relativ rasch eine Vermutung, wie das Ganze aller Wahrscheinlichkeit nach abgelaufen ist.

Die bislang unbestätigte Theorie: Der Rechteinhaber oder sein Anwalt hat den Download-Link in einem Board (Forum) entdeckt. Er notierte ihn und trat mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an den Dienstleister Rapidshare heran. Mithilfe des vom Richter abgesegneten Beschlusses händigte der Filehoster daraufhin vermutlich die IP-Adresse sowie sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Daten aus. Rapidshare tritt dabei keine "Schuld", der One-Click-Hoster ist juristisch dazu verpflichtet so zu handeln.

HausdurchsuchungMit der IP-Adresse im Schlepptau ging es offensichtlich weiter zum Internet-Provider, der nun in Verbindung mit eben diesem Auskunftsanspruch den Anschlussinhaber mitteilen muss - und dies auch noch konnte. Wie viel Zeit dazwischen vergangen ist, lässt sich schwerlich feststellen, wahrscheinlich waren es jedoch weniger als drei (!) Tage, wenn man sich am Hausdurchsuchungsbeschluss des betroffenen Users orientiert. Ein zeitlicher Rahmen, den die Strafermittlungsbehörden niemals realisieren könnten, allein aus personellen Gründen. Solche Probleme haben die Plattenfirmen mit ihren finanziellen Mitteln nicht.

Bereits am 09.09.2008 war klar, dass über den Anschluss des Betroffenen die urheberrechtlich geschützten Werke hochgeladen wurden - und auch wie oft diese heruntergeladen wurden. Dennoch dauerte es mehrere Monate, ehe es zur Hausdurchsuchung kam. Vermutlich wurde nachträglich Strafanzeige gestellt und den Ermittlungsbehörden die ermittelte Anschrift mitgeteilt. Für den Rechteinhaber (Plattenfirma/Label etc.) ist eine Hausdurchsuchung der absolute Bonus, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit greifbare Beweise sichergestellt werden können.

Diese wie auch letzte Woche haben wir versucht, Kontakt mit den großen Verbänden aufzunehmen und sie zu befragen, ob sie tatsächlich den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch benutzt haben, um an die Daten des Uploaders zu gelangen. Bis auf die in allen Aspekten unbeteiligte GVU wurde bislang von keiner Seite ein Kommentar abgegeben. Die GVU betreibt aber keine Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht bei Filehostern.

Auch Rapidshare haben wir letzte Woche mehrfach per E-Mail mit einer entsprechenden Anfrage konsultiert. Doch auch der Filehoster hüllt sich uns gegenüber in absolutes Schweigen. Könnte es sein, dass wir die richtigen Schlüsse gezogen haben? Falls ja, dürfte dies eine mittelgroße Katastrophe darstellen.

Jeder Rechteinhaber könnte im Rahmen des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an Rapidshare herantreten und sich zwangsweise sämtliche relevanten Daten aushändigen lassen. Weil der Filehoster jeden einzelnen Downloader zählt, ist für die Labels die Kalkulation der entstandenen Schäden schnell erledigt.

Sollten sich unsere schlimmsten Ahnungen bewahrheiten und die Rechteinhaber konsequent alle Uploader gänzlich neuer bzw. unveröffentlichter Werke straf- wie auch zivilrechtlich verfolgen, so könnte man auf Dauer versuchen, den Filehoster komplett auszutrocknen. LiorinDenn wo keine interessanten Uploads getätigt werden können, gehen automatisch auch die Downloads zurück. Auf Dauer könnte im Worst Case die Attraktivität des Filehosters enorm unter diesen Maßnahmen leiden. Und genau das ist es ja, was die Rechteinhaber erreichen wollen - alle illegalen Sümpfe austrocknen und die Raubmordkopierer soweit es geht von ihrem Treiben abhalten.

Quelle : darf ich nicht schreiben
 
Zuletzt bearbeitet:
So! Ich stell mir jetzt eine Benzinkanister neben meinen PC und jedes mal wenns an der Tür klingelt übergiss ich ihn und zünd ihn an!:D

Gruß,Maxl
 
hmm... nur rein theoretisch würde das nicht funktionieren denn wenn du schon
mal deinen PC verbrannt hast kannst ihn ja nimma verbrennen...
 
Nachdem hier inzwischen nix sinnvolles mehr kommt mach ich mal zu.

Sollte es was neues geben dann kann ein neuer Thread mit Quellenangabe eröffnet werden.

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MfG xlemmingx
 
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