Hallo zusammen,
zunächst einmal eine kleine Anmerkung:
Also vielen Dank erstmal für die Bereitstellung des zweiten Links,leider ist es aber so, das hier einiges bereits für einen Fake spricht.(...)
@tigerus:
Die angeführten Schriftsätze beziehen sich nicht auf den konkret hier diskutierten Fall von RS, sondern sollten die These eines Users untermauern, weshalb der hier ursprünglich (Post #1) gepostet Durchsuchungsbefehl ein Fake ist.
Hat mithin mit dem Ausgangspost nix zu tun.
Zur Sache selbst:
Die hier kontrovers diskutierten Rechtschreibfehler sind für mich kein Beweis für einen Fake. Aus meiner beruflichen Praxis kenne ich genügend Schriftsätze von Gerichten, die vor Fehlern in jeglicher Hinsicht wimmeln. Ich hüte mich aber davor Rechtschreibfehler in diesen Dokumenten als Indiz dafür zu werten, dass der Schriftsatz eine Fälschung ist.
Sollten allerdings formaljuristische Prinzipien betroffen sein, kann der Schriftsatz bzw. seine Rechtswirksamkeit angezweifelt werden. So etwa der fehlende Hinweis auf den Rechtsbehelf etwa oder im Zweifelsfall auch die nicht vorhandene Anschrift des ausstellenden Gerichtes.
Letztlich habe ich hier bisher noch
keinen Beweis gefunden, der für oder gegen ein Fake spricht.
Allerdings sind wohl die genannten Argumenten die für einen Fake sprechen gewichtiger. Insbesondere der lange Zeitraum, der zwischen Ausstellung und Veröffentlichung liegt, spricht für einen Fake. Die Argumentation wurde hier ja schon oft geführt und ich schließe mich ihr an.
Ferner sollten auch nicht die zwischenzeitlich stattgefunden Messen (Game Convention und CEBIT) vergessen werden. Wegen mir auch der Amoklauf. Dies sind doch gute Aufhänger für die 4. Macht im Staate so ein Thema zu veröffentlichen.
Wurde dieses Thema eigentlich auch in anderen Boards, Onlinemedien etc. bereits publiziert bzw. diskutiert?
Sollte es bisher nur hier diskutiert worden sein, spricht es ebenfalls für ein Fake, denn die Bedeutung dieses Vorganges wird sich über die Grenzen von RS, FSB und natürlich den Betroffenen hinweg verbreiten.
Es grüßt
Lümmel33:read: