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Mir geht es darum, dass - wie schon weiter oben ausgeführt - jeder sich positiv verändern kann und darum auch das Recht auf eine Chance hat.
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für ein abstraktes "besseres" tun wirs meist nicht (ändern)
Sprich:
Ich möchte mich gern verbessern/verändern, wenn dabei für mich was rumkommt. (und sei es: weniger Leidensdruck)
[...]
Wenn ein Serienmörder / -vergewaltiger im Alter zwischen 50 und 60 im Fokus steht gibt es sicherlich weniger Hoffnung auf Verhaltensänderung als wenn es um einen Täter geht, der Mitte Zwanzig ist.
Ein weniger fremdbestimmtes Leben - ist das nicht Anreiz genug?
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(vielleicht denke ich zu "normal" !?)
Dreißig Jahre unschuldig in Haft, aber auch nicht.Eine Todesstrafe kann nicht mal eben wieder Rückgängig gemacht werden.
Allerdings habe ich eine Frage an euch. Waren die Todesurteile von Nürnberg ein Unrecht? Wäre es "besser" gewesen, einen Menschen wie z.B. Adolf Hitler (wenn man ihn denn lebend gefangen hätte) bis an sein Lebensende einzusperren?
Das hätte aber vorausgesetzt das es im Mai 1945 überhaupt ein Israel gegeben hätte......... wäre eine Möglichkeit gewesen, ihn, ebenso wie alle anderen Täter, zum Wiederaufbau eines neuen Israel zu verpflichten.
Das Problem an der Todesstrafe ist die Unterscheidung, wann diese eine "Bestrafung" darstellt und wann sie zur reinen Genugtuung wird. Die juristische Entwicklung im Umgang mit Straftätern aller Art hat eine lange Geschichte, deren Wendepunkt zu einer "genesenden" Verurteilung gar nicht mal alt ist. Eigentlich erst knapp 50-60 Jahre. Bis zum "dritten Reich" und noch in die Nachkriegszeit hinein stand die "Bestrafung" des Straftäters im Vordergrund. Erst Mitte der 50er Jahre begann eine Neuorientierung des Strafmasses, dass sich einer Belehrung mit gesellschaftlich reintegrierenden Elementen widmete. Die Resozialisierung war in meinen Augen ein teuer bezahlter Fortschritt in der Geschichte der Juristerei, wozu in hohem Maße auch die Todesstrafe gehört.Das ist meines Erachtens der Knackpunkt. Wenn man so ehrlich ist, die "Kultur" als die Makulatur zu entlarven, die sie tatsächlich ist (denn im Zweifelsfall zählt immer das Recht des -militärisch- Stärkeren und die Geschichte wird von Siegern geschrieben ..) und sich somit letztlich zur Natur bekennt, habe ich mit der Todesstrafe eigentlich keine Probleme (mehr).
Im übrigen glaube ich, das die Tötungen preiswerter zu haben sind, als in den USA - hier lohnt vllt eine Blick nach China.
Lebenslange Haftstrafen sind in Deutschland auch nicht lebenslang. Zudem sollte man eine Haft von 20 Jahren nicht unterschätzen.Wenn man jedoch eine menschenwürdige Kultur zugrunde legt, geht all dies imho überhaupt nicht - ebensowenig wie lebenslange Haftstrafen. Purer Unsinn!
Fakt ist, dass eine Todesstrafe keine Straftaten verhindert. Also ist die Frage, ob man Straftäter einfach umbringt oder versucht, sie durch diverse Maßnahmen zu resozialisieren. Die Beweggründe für Mord sind so vielfach und spezifisch, dass darunter ein sehr geringer Prozentsatz von Soziopaten o. ä. zu finden sind.Das einzige was event. sinnvoll sein könnte, wäre eine Konfrontation des Täteres mit den Konsequenzen seiner Tat und der Sühne -soweit irgend möglich- in der Kompensation der Tatfolgen. Darüber könnte es sich lohnen gesellschaflich nachzudenken und weniger über das legalisierte staattiche Morden, oder das Wegsperren. Das verhindert nichts und das verändert auch nichts.
Meines Erachtens lässt sich dies nicht mit 'zivilen' Todesurteilen vergleichen.Allerdings habe ich eine Frage an euch. Waren die Todesurteile von Nürnberg ein Unrecht? Wäre es "besser" gewesen, einen Menschen wie z.B. Adolf Hitler (wenn man ihn denn lebend gefangen hätte) bis an sein Lebensende einzusperren?
Die Todesstrafe ist meist teurer als eine lebenslange Haftstrafe.Was kostet eine lebenslange Haftstrafe, und was kostet die Vollstreckung eines Todesurteils?
Evtl. zuweilen steht vielleicht eine wirtschaftliche Entscheidung dahinter, bei manchen Ländern/Staaten?
Das liegt wohl weniger an den Hürden als an der Tatsache, daß sich auch daran gut verdienen lässt.Wenn die Kosten für die Vollstreckung eines Todesurteils so hoch sind, dann sind offensichtlich die zu nehmenden Hürden (erfreulicherweise) eben auch nicht unerheblich.!
Dann hat der Statt einen Menschen umgebracht und selbst das getan, was er anderen vorwirft. Welches Recht hat er dann noch, weiter (als Rechtsstaat) zu existieren? Er macht sich dadurch selber zum Täter (und braucht sich nicht wundern, wenn er zum Opfer anderer wird).Ich habe für "Nur bei erschwertem Mord (z.B. Raubmord, Vergewaltigung mit anschließendem Mord)" abgestimmt. Ein Mörder hat einen anderen Menschen umgebracht. Welches Recht hat er dann noch, selbst zu leben? Seinen Opfern hat er dieses Recht ja auch genommen.
Scheinheiliger geht's nimmer und eigentlich noch barbarischer als im Mittelalter. Im Mittelalter war man vielleicht auch so, weil man es anscheinend nicht besser wusste. Du aber kolportierst barbarische mittelalterliche Methoden in die Gegenwart und verbrämst sie mit Pseudohumanität.Aber nicht auf Kosten andere Menschenleben.
Von daher bin ich dafür, zumal die Todesstrafe nicht gleich nach Richterspruch vollzogen wird wie im Mittelalter.

Dann hat der Statt einen Menschen umgebracht und selbst das getan, was er anderen vorwirft.
Ich wiederhole: Mit dem Unterschied das er einen schuldigen Mörder oder Kinderschänder tötet, dieser Mörder sich aber meist an einer völlig unschuldigen Person vergangen hat. Merkst du was?Mit dem Unterschied das er einen schuldigen Mörder oder Kinderschänder tötet, dieser Mörder sich aber meist an einer völlig unschuldigen Person vergangen hat.
Bei Totschlag, Mord im Affekt sehe ich eine lebenslange Freiheisstrafe noch ein, aber bei einen heimtückischen und geplanten Mord, sowie Kindesmißbrauch hilft nur eins, Rübe ab :noway:. Solche Bestien haben das Leben einfach nicht verdient.
Das deutsche Recht ist nun einmal ein Täterrecht,...
Nur zum besseren Verständnis: Straftaten oder Straftäter?[...]Abschreckung zukunftiger Straftaten sein.