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Lus
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u
(ist mit 21.894 Einwohnern die einwohnerreichste Marktgemeinde
Österreichs und liegt im Westen des Bundeslandes Vorarlberg im
politischen Bezirk Dornbirn;
bis 1806 war Lustenau ein freier Reichshof des Heiligen Römischen
Reichs und wurde nach dessen Auflösung für kurze Zeit ein unab-
hängiger Staat, erst 1830 kam Lustenau endgültig zu Österreich;
die bis ins 19. Jhdt. agrarisch geprägte Gemeinde wurde im 20. Jhdt.
zu einem Zentrum der Vorarlberger Stickereiindustrie und ist heute
eine wichtige Grenzgemeinde zur Schweiz und Industriestandort;
im übrigen Vorarlberg ist der Ort insbesondere für den markanten
Dialekt seiner Bewohner und das große Kirchweihfest, die „Kilbi“,
bekannt;
eine Folge der jahrhundertelangen Eigenständigkeit Lustenaus ist
die Dominanz einiger weniger Familiennamen – die im Jahre 1806
gezählten 1.998 Einwohner verteilten sich auf lediglich 19 Familien-
namen, die auch 1950 noch von 60 % der Bevölkerung getragen wur-
den;
im sportlichen Bereich wird der Name Lustenau vor allem mit erfolg-
reichen Fußball- und Eishockeymannschaften in Verbindung gebracht;
Lustenau liegt am östlichen Ufer des Alpenrheins, im unteren Vorarl-
berger Rheintal, 4 km südlich des Bodenseeufers, das Ortszentrum
befindet sich auf 404 m ü. A., das Gemeindegebiet liegt vollständig
in der Ebene westlich des Bregenzerwaldgebirges, und es gibt keine
bedeutenden natürlichen Erhöhungen;
von Norden nach Süden erstreckt sich das Gemeindegebiet über ca.
8,5 km, von Westen nach Osten über ungefähr 4,0 km, im Westen
wird Lustenau vom Rhein begrenzt, im Nordosten von der Dornbirner
Ach und im Osten vom Vorarlberger Rheintalbinnenkanal und vom
Dornbirner Landgraben;
ursprünglich bestand der Reichshof Lustenau aus den sieben Ort-
schaften Stalden, Holz, Wiesenrain, Grindel, Weiler, Rheindorf und
Hag, die jedoch im 20. Jhdt. durch die zunehmende Zersiedelung
zusammenwuchsen und mittlerweile nicht mehr klar abgrenzbar
sind – heute wird Lustenau analog zu den Pfarrgemeinden meist
in Rheindorf, Kirchdorf und Hasenfeld eingeteilt, dabei handelt es
sich weder um Katastralgemeinden noch um Gemeindebezirke im
rechtlichen Sinne)