Google StreetView - Ja oder Nein? Umfrage 

StreetView - Ja oder Nein?

  • Dafür!

    Stimmen: 175 67,8%
  • Dagegen!

    Stimmen: 83 32,2%

  • Umfrageteilnehmer
    258
Konradin schrieb:
Ganz einfach, den Rechtsweg beschreiten.

Und welches Vergehen willst Du anklagen?


Erstens stimmt das so nicht. Wenn ich von einem Zeitgenossen ohne dessen Einwilligung ein Portrait anfertige und damit eine Plakatwand ziere, dann verstosse ich damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte. (Du zitierst ja selbst ...die sich bleibend...). Bleibend ist eben keineswegs alles.

Ja, bleibend. Was verstehst Du daran nicht? Du solltest versuchen, zu verstehen, was ein "Werk" ist, dann verstehst Du auch den Paragraphen. Personen sind jedenfalls keine Werke im Sinne dieses Paragraphen. Und Personen werden von Google unkenntlich gemacht und nicht porträtiert. Du solltest schon bei der Sache bleiben und keine Szenarien beschreiben, welche gar nicht in der Absicht von Google liegen.

Und wenn ich zweitens ein Hilfsmittel benutze wie z.B. ein Teleobjektiv, eine Leiter oder auch ein Auto mit einem Kameraaufbau auf dem Dach, auch dann sieht die Sache anders aus. Das Geschehen hinter einem Bretter- oder auch Sichtschutzzaun ist keineswegs für die Öffentlichkeit bestimmt und es wird nicht dadurch erlaubter, daß ich eine Leiter (oder eben das Google-Auto) benutze, um diesen Sichtschutz auszuhebeln.

Das kannst Du doch sicher mit einem entsprechenden Gesetzestext belegen, oder? Stell dir vor, Du wohnst an einem Hang, oberhalb deines Hauses führt ein Weg vorbei. Wenn ich, von dort aus, ins Tal unter mir fotografiere, bekomme ich dein Haus und auch dein Grundstück mit auf das Foto. Anderes Beispiel: Ich stelle mich, zufällig in deiner Straße und zufällig vor deinem Haus, auf das Dach meines Autos und fotografiere die Straße. Dabei bekomme ich auch deinen Vorgarten, hinter der Hecke, mit aufs Bild. Welches Gesetz verbietet das?

twinky schrieb:
Ich konnte nicht finden, wie alt dieser Paragraph ist. Ich gehe einfach mal davon aus, daß er zu einer Zeit entstand, als es nur analoge Kopien gab und man nur begrenzt vervielfältigen konnte. Oder meinst Du ernsthaft, daß man auch berücksichtigte, daß jemand systematisch alles abfotografiert und Kopien davon in praktisch unbegrenzter Stückzahl an jeden liefern kann?

Eventuell ist dieser Paragraph ja reformbedürftig (so wie viele andere, die die neuen Medien und deren Verbreitung/Besitz tangieren).

Es ist vollkommen Gleichgültig, wie alt dieses Gesetz ist, es hat aktuell Gültigkeit und nur das zählt im Augenblick. Ich glaube auch nicht, dass es reformiert werden muss, nur wegen ein paar hysterischer Zeitgenossen, zumal die letzte Änderung aus dem Jahr 2008 stammt und da kannte man das Internet bereits.
Wie sollte denn, deiner Meinung nach, ein Gesetz aussehen, welches dem Einen das Fotografieren verbietet und gleichzeitig die Panoramafreiheit weiterhin garantiert?
 
Graf von W. schrieb:
Es ist vollkommen Gleichgültig, wie alt dieses Gesetz ist, es hat aktuell Gültigkeit und nur das zählt im Augenblick. Ich glaube auch nicht, dass es reformiert werden muss, nur wegen ein paar hysterischer Zeitgenossen, zumal die letzte Änderung aus dem Jahr 2008 stammt und da kannte man das Internet bereits.
Hysterie steht bei den Kritiken sicher nicht im Vordergrund. Und Du hast Recht, im Augenblick zählt nur die aktuelle Gesetzeslage. Trotzdem bieten unerwartete Ereignisse einen Grund, die rechtliche Grundlage zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Hast Du eine Quelle zum Datum der letzten Änderung des besagten Paragraphen?
Zu Deiner Frage: m.M.n. sollte es nicht möglich sein, systematisch alles abzufotografieren, wenn man diese Daten mit personenbezogenen Daten verknüpfen und daraus eigene Interessen verfolgen kann. Diese Datensammelei ist bereits in anderen Bereichen nicht rechtens, und google macht nichts anderes.
 
Hallo twinky,

eine Übersicht der Änderungen findest Du hier Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Deutschland

Jeder Fotograf/Journalist, welcher seine Aufnahmen verkauft, an Zeitschriften, Nachrichtendiensten usw. handelt kommerziell, warum regt man sich bei dem Einen Auf, bei dem Anderen aber nicht?
 
@Graf von W.: Ich kritisierte ein bißchen mehr als die bloße Verwertung einzelner Aufnahmen. Aus diesem Grund beurteile ich beide Situationen auch unterschiedlich.
Danke für den Link. §59 UrhG wurde aber, sofern die Angaben vollständig sind, seit Inkrafttreten 1965 nicht geändert. In meinen Augen ist das nur ein Grund mehr, über eine Anpassung an die gegenwärtige Situation zumindest nachzudenken.
 
Mir hat mal ein schlauer Mensch gesagt: 'Diskutiere nicht mit Idioten. Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und erschlagen dich mit vermeintlichem Fachwissen.' Diesen Rat sollte ich vielleicht befolgen.

Wenn du unbedingt wissen willst, weswegen, Graf von W., dann probiere das Gesagte einfach aus und warte ab, was passiert. Über kurz oder lang wirst du es dann schon erfahren. :)

Vielleicht ist dir auch entgangen, daß ich mich bei meinem Exkurs über die Persönlichkeitsrechte keineswegs auf Google bezog, sondern auf das, was du selbst zuvor geschrieben hast.

Die Intention eines (Hobby-)Fotografen hat jedenfalls nichts mit einer flächendeckenden Kartografie-Aktion zu tun, welche bei dieser Gelegenheit gleich auch noch diverse W-LAN-Netze miterfasst. :D

P.S. Ein Fotograf oder Journalist verkauft Fotos an Nachrichtendienste? Gottlob sind die Zeiten der Stasi vorbei, so hoffe ich doch wenigstens. Oder sollte dir nicht geläufig sein, um was es sich bei einem Nachrichtendienst handelt? Der BND jedenfalls ist kein Medienkonzern für die schnelle Nachricht zwischendurch.

Gelegentlich sollte man schon wissen, wovon man schreibt (siehe auch deine persönliche Definition des Begriffs 'Ausländer' an anderer Stelle hier im Forum). Vielleicht solltest du daran noch etwas feilen...
 
@ twinky, aber auch Graf von W. bzgl. Konradin
Klar sollte man die indirekten Änderungen des UrhG - allerdings bis 2009 ;) -
durch eine etwas klarere Novellierung der jeweiligen Änderungen durch nachfolgende Gesetze einfach mal lesbarer und vor allem verständlicher machen,
aber dann würden ja haufenweise Juristen arbeitslos :D.
Zudem
§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
schränkt u.a. eigentlich ja die hier angesprochenen Punkte auch schon wieder "ursprünglich" ein.
Von daher....
Das Recht der "Panoramafreiheit" findet seine Grenzen eben auch immer in den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen.
Wie heißt es denn noch so schön:
Alles weitere regeln übergeordnete sowie nachfolgende Gesetze :D

muesli

PS.
ich würde es, wie Konradin es ja auch schreibt, nicht auf einen "Versuch" ankommen lassen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Konradin schrieb:
Mir hat mal ein schlauer Mensch gesagt: 'Diskutiere nicht mit Idioten. Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und erschlagen dich mit vermeintlichem Fachwissen.' Diesen Rat sollte ich vielleicht befolgen.

Ja, so ist das mit den geistig einfachen und schlichten Menschen, immer wenn sie nicht weiter wissen, sind alle anderen Idioten.
Ich würde mich ja gerne mit dir auf geistiger Ebenen duellieren, aber leider bist Du unbewaffnet.

P.S. Ein Fotograf oder Journalist verkauft Fotos an Nachrichtendienste? Gottlob sind die Zeiten der Stasi vorbei, so hoffe ich doch wenigstens. Oder sollte dir nicht geläufig sein, um was es sich bei einem Nachrichtendienst handelt? Der BND jedenfalls ist kein Medienkonzern für die schnelle Nachricht zwischendurch.

Du hast Recht, ich hätte wissen müssen, dass Du dich, in deiner Argumentationslosigkeit, gleich darauf stürzen würdest. Wie dumm von mir anzunehmen, dass Du dir auch nur ansatzweise denken könntest, was ich damit meine.

@muesli

Die § 44 + 44a haben aber nicht das Geringste mit der Panoramafreiheit (§59) zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, so ist das mit den geistig einfachen und schlichten Menschen, immer wenn sie nicht weiter wissen, sind alle anderen Idioten.
Eigentlich war es an deine Adresse gerichtet, Graf von W., und keineswegs an alle. Aber im Uminterpretieren bist du wohl Meister.

Das mir dem 'ja gerne..., aber...' ist auch wieder nur ein rhetorischer Kniff deinerseits. Weder würdest du es wirklich tun noch liesse ich mich (speziell in deinem Fall) darauf ein.

Jemand, der die Sprache dermaßen dehnt wie du ist nicht gerade prädestiniert für ernsthafte Diskussionen. Aber das ist eigentlich dein Problem und nicht meines.

Du meinst übrigens, du müsstest hier im Forum unwidersprochen UNSINN von dir geben, so z.B. der Satz mit dem Nachrichtendienst? Du hast das Recht, irgendeinen Unsinn zu verbreiten (mit Meinung hat dies übrigens nichts zu tun, sondern ausschließlich mit Fakten), und wenn dich jemand darauf aufmerksam macht, dann hat er die Arschkarte gezogen und wird von dir angeblafft? Wer glaubst du eigentlich zu sein, Herr Graf von W.?
 
@Konradin

Ich hatte deine Beleidigung sehr wohl verstanden, weshalb ich mit "geistig einfache und schlichte Menschen" auch explizit dich meinte. ;)

Und selbstverständlich würdest Du dich nicht auf ein geistiges Duell einlassen, das habe ich von dir auch nicht ernsthaft erwartet. ;)

Wer ich glaube zu sein? Na, der Graf von W. natürlich.

Du willst einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, weil jemand, von öffentlichen Grund und Boden aus, dein Grundstück fotografiert. Ich frage dich nach der rechtlichen Grundlage deiner Anzeige. Du fühlst dich ertappt und nennst mich einen Idioten. Mit so jemandem soll ich ein geistiges Duell führen? Aber, dass hat sich ja eh erledigt, denn Du bist ja unbewaffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer wieder spannend, wie groß die Mäuler werden, solange man sich nicht direkt gegenübersteht :D
Geprotze und persönliche Angriffe im Internet bringen einfach nichts, weil einfach das Risiko der physischen Eskalation fehlt. Das ist doch noch schlechter als Telefonsex mit über dem Kopf gefesselten Händen ;)
 
Könnsten wir bitte wieder zum Thema zurück? Ich bin dagegen, weil ich mir schon vorstellen kann worin der kommerzielle Zweck der Aufnahmen von google besteht. Ohne Grund immens Geld ich das Aufnehmen der Fotos zu stecken - so blöd sind die nicht. Und wenn sie mit meinem Haus Geld verdienen, dann will ich auch etwas davon haben.

Grüße
 
Graf von W. schrieb:
Du willst einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, weil jemand, von öffentlichen Grund und Boden aus, dein Grundstück fotografiert.
Habe ich keineswegs behauptet. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
 
Ob Konradin schon jemals eingesehen hat , dass er mal Unrecht hat? Aber naja, in dem Alter verändert man sich ja auch ein wenig.

Noch besser finde ich es aber, dass man sich in einem Warez Board über sowas unterhält :D

Außerdem versteh ich die Hysterie wirklich nicht, wenn man will, kann man bei Google seine Daten löschen, andere Suchmaschine verwenden, Firefox Plugins installieren, sein Haus verpixeln lassen... meine Güte, so ein Drama...

Naja, manche Leute erinnern mich an politische Parteien... immer in der Opposition, hochtrabende Ideen, aber keine Kompetenz, immer nur kritisieren, aber selber nie was gutes zustande bringen - fast schon traurig, sowas...
 
Toxido schrieb:
Ob Konradin schon jemals eingesehen hat , dass er mal Unrecht hat?
Ach, ich soll mir des lieben Friedens willen Aussagen in den Mund legen lassen, die ich so nie behauptet habe? Nein danke!

Wer des Lesens mächtig ist, der kann ja gern die Beiträge hier im Thread (und von mir aus auch anderswo) nachlesen und selbst seine Schlüsse daraus ziehen. Aber wenn man schon anderen Aussagen unterstellt, dann sollte man es auch belegen können. Oder zählt hierzulande ein Verleumder mehr als jemand, der sich dagegen wehrt?
 
Wie dem auch sei, es bringt ja doch nichts. Ich jedenfalls freue mich auf GSV in Deutschland. Darauf, mir wunderschöne Fachwerkbauten, Jugendstilhäuser, Denkmäler, Burgen und Schlösser anzusehen. Auf verpixelte, hypothekenbelastete Normbauten kann ich dabei sehr gut verzichten. :D:D:D
 
Toxido schrieb:
Ob Konradin schon jemals eingesehen hat , dass er mal Unrecht hat?
Hat er ;)
Und genau deshalb schätze ich ihn auch als sehr bewusst formulierendes Mitglied unserer Community.
Nur weil er zu Selbstkritik seltener als Andere greifen muss,
da er sich seine Posting vorher eben gut überlegt,
bedeutet das im Umkehrschluss ja nicht automatisch das Gegenteil :muesli:

Übrigens äußert sich dies auch darin, dass er sich faktisch nur zu Themen äussert,
zu denen er auch fundiert und überlegt Stellung beziehen kann!
Was bestimmt nicht auf alle hiesige Poster zutrifft ;)
Graf von W. schrieb:
Wie dem auch sei, es bringt ja doch nichts.
Warum also das Ganze? :D
Vielleicht weil es doch "manchen" etwas bringt? :D
Übrigens,
für schöne Ansichten scheinen mir allerdings gute Fotobände, Dokumentationen
oder besser noch das eigene Erleben wesentlich befriedigender und detailgetreuer ;)

Manche allerdings scheinen ja immer mehr daran zu glauben,
dass Monitore die Realität schärfer abbilden können...:D

so far
muesli

PS
Graf von W. schrieb:
Die § 44 + 44a haben aber nicht das Geringste mit der Panoramafreiheit (§59) zu tun.
Jep, :D, und deshalb sind diese Paragraphen auch alle Bestandteil des Urheberrechts, gelle
Dann zitieren wir doch mal:
§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes
(2) Der Eigentümer des Originals eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes ist berechtigt, das Werk öffentlich auszustellen, auch wenn es noch nicht veröffentlicht ist, es sei denn, dass der Urheber dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen hat.

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben
 
Zuletzt bearbeitet:
muesli schrieb:
Übrigens,
für schöne Ansichten scheinen mir allerdings gute Fotobände, Dokumentationen

Welche 1.) nicht immer das zeigen, was ich sehen möchte, sowie 2.) auch nicht die Möglichkeit bieten, das Abgebildete heran-, oder heraus zu zoomen.

oder besser noch das eigene Erleben wesentlich befriedigender und detailgetreuer

Nicht jeder hat die Möglichkeit überall hin zu reisen. Auch kann ich mich im Vorfeld, einer möglichen Reise, darüber informieren, ob es tatsächlich meinen Vorstellungen entspricht und ob sich eine Fahrt dorthin für mich lohnt

Manche allerdings scheinen ja immer mehr daran zu glauben,
dass Monitore die Realität schärfer abbilden können.

Und manch einer schaut gerne, ob die Realität den Versprechen der Reiseprospekte entspricht. ;)




Jep, :D, und deshalb sind diese Paragraphen auch alle Bestandteil des Urheberrechts, gelle
Dann zitieren wir doch mal:
§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes
(2) Der Eigentümer des Originals eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes ist berechtigt, das Werk öffentlich auszustellen, auch wenn es noch nicht veröffentlicht ist, es sei denn, dass der Urheber dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen hat.

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben

Eigentümer und Urheber der Lichtbilder ist, in diesem Fall, Google. Somit liegen alle Rechte an den Bildern bei Google. Ich habe immer noch nicht verstanden, was da jetzt gegen die Panoramafreiheit sprechen soll.
 
@Konradin

glaubst Du, dass sich alte deutsche Fachwerkstädte, so mir nichts, dir nichts, ändern? Verschiebt man dort die Häuser turnusmäßig, so dass ich mich, nach zB zwei Jahren, gar nicht mehr zurecht finde? Die Aktualität der Aufnahmen ist doch, für einen ersten Eindruck der Gegend, völlig nebensächlich. Oder glaubst Du, deine, oben beschriebenen, Fotobände werden halbjährlich neu aufgelegt, mit aktuellen Fotos? Ist natürlich quatsch.
Ich hatte, in diesem Jahr, eine Südfrankreich Rundreise gemacht. Dazu habe ich meine Route auch mit GSV geplant und habe mir so einige Enttäuschungen erspart, da ich feststellen musste, dass einige der Orte, welche ich besuchen wollte, nicht das hielten, was ich mir davon versprochen hatte. Das hat mir Geld, Zeit, und Enttäuschungen, erspart.
 
Ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht. Habe letztens einen Bericht gesehen, in dem sich ein paar Reporter als Mitarbeiter einer fiktiven Behörde ausgegeben und von Passanten ein Menge WIRKLICH sensibeler Daten bekommen.
Zum Beispiel:
- Personalausweis
- Kontonummer
- Fingerabdruck
-erste Ziffer der PIN usw.

Das war echt krass. Also wenn Kriminelle jemanden ausrauben wollen, brauchen sie nicht das Internet sondern nur ein paar auskunftfreudige Mitbürger.
 
pantherfan schrieb:
...in dem sich ein paar Reporter als Mitarbeiter einer fiktiven Behörde ausgegeben und von Passanten ein Menge WIRKLICH sensibeler Daten bekommen.
Aber es ist doch wohl ein Unterschied, ob arglose Zeitgenossen freiwillig Passwörter und sensible Daten verraten oder nicht. Dies damit zu rechtfertigen ist damit vergleichbar, den PKW unabgeschlossen abzustellen und der Meinung zu sein, dies sei ok, weil andere es schließlich auch tun. Aber wenn etwas geklaut wird, dann ist das Geschrei erfahrungsgemäß groß.

Es ist einfach nur albern, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte mit den Gepflogenheiten Krimineller rechtfertigen oder in Abrede stellen zu wollen. Ich habe übrigens auch schon Fernsehberichte gesehen, die irgendetwas vorgegeben haben, was niemals stattfand. Auch so etwas soll es schon gegeben haben. Aber als hinreichende Begründung, sich datenmässig nackt zu machen taugen sie allemale.

Und um so etwas zu machen braucht es nicht einmal das Internet.
 
pantherfan schrieb:
in dem sich ein paar Reporter als Mitarbeiter einer fiktiven Behörde ausgegeben und von Passanten ein Menge WIRKLICH sensibeler Daten bekommen.
Zum Beispiel:
- Personalausweis
- Kontonummer
- Fingerabdruck
-erste Ziffer der PIN usw.

Das war echt krass. Also wenn Kriminelle jemanden ausrauben wollen, brauchen sie nicht das Internet sondern nur ein paar auskunftfreudige Mitbürger.
Eventuell erklärt ja diese Naivität die breite Akzeptanz von google's Angeboten.
 
twinky schrieb:
Eventuell erklärt ja diese Naivität die breite Akzeptanz von google's Angeboten.


Du willst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass Du noch nie Google-Angebote, wie die Suche, Bildersuche, Maps, Earth usw. genutzt hast?
 
Graf von W. schrieb:
Du willst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass Du noch nie Google-Angebote, wie die Suche, Bildersuche, Maps, Earth usw. genutzt hast?
Ich will damit behaupten, daß ich es für kritisch halte, wenn ein einziges Unternehmen derart viele Informationen einzelnen Personen zuordnen kann. Und diese kritische Sicht vermisse ich bei vielen.
Ich benutze die google-Suche, auch maps, sogar Android ;) Allerdings geht es mir entschieden zu weit, wenn Picassa (was ich nicht nutze) mein Gesicht erkennen will, Emails gescannt, mein Standort übers Androidhandy ständig bestimmt wird etc.
Mir ist klar, daß viele andere Unternehmen / Institutionen diese Dinge auch können, aber nur einzelne davon und nicht derart viele, die zudem Synergieeffekte bieten und auf breite Akzeptanz stoßen.
 

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