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Graf von W.
Konradin schrieb:Ganz einfach, den Rechtsweg beschreiten.
Und welches Vergehen willst Du anklagen?
Erstens stimmt das so nicht. Wenn ich von einem Zeitgenossen ohne dessen Einwilligung ein Portrait anfertige und damit eine Plakatwand ziere, dann verstosse ich damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte. (Du zitierst ja selbst ...die sich bleibend...). Bleibend ist eben keineswegs alles.
Ja, bleibend. Was verstehst Du daran nicht? Du solltest versuchen, zu verstehen, was ein "Werk" ist, dann verstehst Du auch den Paragraphen. Personen sind jedenfalls keine Werke im Sinne dieses Paragraphen. Und Personen werden von Google unkenntlich gemacht und nicht porträtiert. Du solltest schon bei der Sache bleiben und keine Szenarien beschreiben, welche gar nicht in der Absicht von Google liegen.
Und wenn ich zweitens ein Hilfsmittel benutze wie z.B. ein Teleobjektiv, eine Leiter oder auch ein Auto mit einem Kameraaufbau auf dem Dach, auch dann sieht die Sache anders aus. Das Geschehen hinter einem Bretter- oder auch Sichtschutzzaun ist keineswegs für die Öffentlichkeit bestimmt und es wird nicht dadurch erlaubter, daß ich eine Leiter (oder eben das Google-Auto) benutze, um diesen Sichtschutz auszuhebeln.
Das kannst Du doch sicher mit einem entsprechenden Gesetzestext belegen, oder? Stell dir vor, Du wohnst an einem Hang, oberhalb deines Hauses führt ein Weg vorbei. Wenn ich, von dort aus, ins Tal unter mir fotografiere, bekomme ich dein Haus und auch dein Grundstück mit auf das Foto. Anderes Beispiel: Ich stelle mich, zufällig in deiner Straße und zufällig vor deinem Haus, auf das Dach meines Autos und fotografiere die Straße. Dabei bekomme ich auch deinen Vorgarten, hinter der Hecke, mit aufs Bild. Welches Gesetz verbietet das?
twinky schrieb:Ich konnte nicht finden, wie alt dieser Paragraph ist. Ich gehe einfach mal davon aus, daß er zu einer Zeit entstand, als es nur analoge Kopien gab und man nur begrenzt vervielfältigen konnte. Oder meinst Du ernsthaft, daß man auch berücksichtigte, daß jemand systematisch alles abfotografiert und Kopien davon in praktisch unbegrenzter Stückzahl an jeden liefern kann?
Eventuell ist dieser Paragraph ja reformbedürftig (so wie viele andere, die die neuen Medien und deren Verbreitung/Besitz tangieren).
Es ist vollkommen Gleichgültig, wie alt dieses Gesetz ist, es hat aktuell Gültigkeit und nur das zählt im Augenblick. Ich glaube auch nicht, dass es reformiert werden muss, nur wegen ein paar hysterischer Zeitgenossen, zumal die letzte Änderung aus dem Jahr 2008 stammt und da kannte man das Internet bereits.
Wie sollte denn, deiner Meinung nach, ein Gesetz aussehen, welches dem Einen das Fotografieren verbietet und gleichzeitig die Panoramafreiheit weiterhin garantiert?

