muesli schrieb:@ Internet
First of all
Arbeite bitte einmal an Deiner Grammatik und Syntax;
[...]
Denn Dein zusammengewürfeltes Sammelsurium an Stichpunkten ist so eher eine Zumutung![]()
Danke muesli für deine Sorge um mich
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muesli schrieb:@ Internet
First of all
Arbeite bitte einmal an Deiner Grammatik und Syntax;
[...]
Denn Dein zusammengewürfeltes Sammelsurium an Stichpunkten ist so eher eine Zumutung![]()
Hier...zum BleistiftMeik schrieb:Ich frage mich ,wo die ganzen Streetview Gegner bei der Datensammelwut unserer Regierung sind.

Ich speziell hier auch nicht so rechtarauner schrieb:Ich verstehe die Aufregung darüber nicht.


AbGedreht schrieb:Meiner Meinung habt ihr alles nichts gegen StreetView (dem Konzept) sonder ihr seit gegen Google! Weil Microsoft hat das Konzept auch schon und andere unbekannte Seiten (die vor allem schon seit Jahren). Also warum beschwert ihr euch so brutal?
Wenn du noch erklären würdest, was das mit dem Thema zu tun hat...Fernseher schrieb:Ich will euch und eure Unterhosen im Garten auch nicht sehen.
Wieso ein Irrglaube, InterNET? Ist es nicht definit so, daß FKK in der Öffentlichkeit stattfindet und glaubst du, daß FKK-Bilder, nur weil es in der Öffentlichkeit stattfindet, grundsätzlich im Internet verbreitet werden dürfen?InterNET schrieb:Dann hast du aber ein schlechtes Beispiel dafür genommen Konradin, denn gerade dies ist ein Irrglaube.
Zitat von Konradin: Träum gern weiter...


Aber wenn der Blick über den Sichtschutzzaun geht und den Blick auf die Privatsphäre freigibt (deswegen der Sichtschutzzaun), dann ist das ok?bello_grande schrieb:natürlich sollten die bilder/streetview schon so sein, das nicht gerade in mein wozi damit geguggt wird.
Zitat von muesli: @ Internet
Mag ja sein, dass im inländischen Deutschland nicht allzu viele öffentliche Straßen an FKK-Stränden vorbeiführen...
[...]
durchaus öffentliche FKK-Bereiche,
auch von öffentlichen Straßen gut zugänglich und eben auch tw. einsehbar
Zitat von Konradin: Sorry, InterNET, aber mit einem Rechthaber..
Konradin schrieb:Natürlich kann ich nicht kontrollieren, ob draussen einer vorbeiläuft und Bilder von meinem Haus macht. Letztendlich ist mir das auch vollkommen egal. Aber sobald er die Bilder meines Hauses veröffentlicht, dann kann es sehr wohl sein, daß es mich interessiert. 'Kontrollieren' kann ich den 'zufälligen Passanten' natürlich nicht, aber durchaus eine mögliche Veröffentlichung der gemachten Bilder, sofern ich sie mitbekomme. Denn auch mit dieser muß ich keineswegs einverstanden sein.
Ganz einfach, den Rechtsweg beschreiten.Graf von W. schrieb:Und was genau willst Du dagegen unternehmen?
Erstens stimmt das so nicht. Wenn ich von einem Zeitgenossen ohne dessen Einwilligung ein Portrait anfertige und damit eine Plakatwand ziere, dann verstosse ich damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte. (Du zitierst ja selbst ...die sich bleibend...). Bleibend ist eben keineswegs alles.Graf von W. schrieb:Alles, was von öffentlichen Straßen und Plätzen aus zu sehen ist, darf fotografiert und veröffentlicht werden.
Graf von W. schrieb:§ 59 UrhG
Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.