Sagt wer?
Das ganze Bankgeheimnisdrama was seit Jahren bzw. Monaten läuft hat überhaupt nischt mit den USA oder mit irgendwelchen Filialen in irgendwelchen Ländern zu tun. Erst seitdem der Werthe Herr Ex-Postchef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verhaftet wurde aufgrund dessen, das dass BKA uminöse CDs erworben hat auf denen nicht wenige Steuerflüchtlige draufstehen, ist das Thema neu entfalmmt und man hat mal wieder etwas energischer an die Tore der Schweiz...
Ohne Dich belehren zu wollen, das ist nicht ganz richtig. Es hat ausschliesslich was mit den USA zu tun, dass eine Schweizer Bank Kundendaten an die US Behörden übergeben musste...
Bitte lies nur den einen angehängten Artikel und revidiere Deine Meinung ein klein bisschen. Denn Recht hast Du natürlich auch, dass die EU jetzt grossen Druck ausübt.
Quelle: a.v.a. Financial Times Deutschland
FTD.de - Gebrochenes Bankgeheimnis: Schweiz zittert um Zukunft der Banken - Finanzdienstleister
"...rechtfertigte er die Herausgabe der Kundendaten an die US-Behörden damit, dass die UBS in ihrer Existenz bedroht gewesen wäre, wäre sie in den Vereinigten Staaten angeklagt worden..."
"...Die Schweizer Bankiersvereinigung dagegen bedauerte, dass das US-Justizministerium den Rechtsweg nicht eingehalten habe."
"Er nannte den Druck vonseiten der USA inakzeptabel. Es könne nicht angehen, dass zwischen befreundeten Staaten der rechtsstaatliche Weg ausgehebelt werden."
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Nach meiner Quelle geht der Scheizerisch-Deutsche Polizeivertrag in Internetfrage nicht über das Schengener Durchführungsübereinkommen, was bedeuten würde, dass z.B. Beschlagnahmungen von Computern oder Auslieferungen von "Hackern" über ein Sonderabkommen oder über Interpol (ebenfalls ein Sonderabkommen) geschehen müsste.
"Der Bundespolizei im Verbund der internationalen Sicherheit" von Erhard Huzel (Hrsg.). Allerdings ist die Auflage, die ich habe von 2002. Kann durchaus sein, dass sich dabei einiges Verändert hat, was ich zwar nicht glaube aber auch nicht bezweifeln mag.
Der Thread entwickelt sich in die falsche Richtung, weil du versuchst mit Aussagen zu provozieren, die komplett in einen andere Richtung gehen. Und da dieses Ereignis vielen Menschen doch nahe geht ist es eine herbe Art der Manipulation von Meinung. Du hättest nämlich genausogut, wenn nicht besser, mit anderen Aussagen argumentieren können.
Lg
RamsesV
Sorry falls ich Dich provoziert habe... Die Worte waren drastisch, wollte niemandem zu Nahe treten. Möchte hier nur sachlich meine Argumente lassen.Zurück zum Thema.
Bedenke bitte, dass es in einem Ermittlungsverfahren keine Rolle spielt ob es sich um einen "Hacker", "Raubkopierer" oder anderen Straftäter handelt. Es wird gegen einen Verdächtigen wegen einer Straftat ermittelt. Die Methoden bleiben die gleichen. Des weiteren ist die Bundespolizei aus Deinem Buch der frühere BGS. Du solltest vielleicht auch darin lesen...

Das hat nichts mit der Polizei in diesem Sinne hier zu tun. Im Thema geht es um staatsanwaltschaftliche Emittlungen, welche von der Polizei ausgeführt werden. Die Polizei ist Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft.
Dazu ein Auszug aus besagtem:
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit - Kapitel II Allgemeine Zusammenarbeit der Polizeibehörden
(4) Ersuchen nach den Absätzen 1 bis 3 können insbesondere betreffen:
...
4.
Feststellung von Telefonanschlussinhabern,
5. Identitätsfeststellungen,
6. Informationen über die Herkunft von Sachen, beispielsweise Waffen, Kraftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge (Verkaufsweganfragen),
Polizeiliche Hilfe bei Gefahr im Verzug
Art. 10
(1) In Fällen, in denen das Ersuchen nicht rechtzeitig über die zuständigen Justizbehörden gestellt werden kann, ohne den Erfolg der Massnahme zu gefährden, können
Ersuchen zur Spuren- und
Beweissicherung einschliesslich der Durchführung von körperlichen Untersuchungen sowie Durchsuchungen von Personen,
Hausdurchsuchungen sowie
Beschlagnahme von Beweisunterlagen von den zuständigen Polizeibehörden unmittelbar an die Polizeibehörden im anderen Vertragsstaat gerichtet werden. ...