RS.com gibt IP raus an Ermittler

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@ phun

das war ernst gemeint^_^ bei den deutschen behörden weiß man ja nie, vor allem brauchen die dazu ja n begründeten verdacht, und um den zu bekommen (so ging ich von aus) müssen se erstmal aufn rechner gucken, und das ginge dann nur mit ankündigung

zudem habe ich schon von fällen mit ankündigung (im bekanntenkreis) gehört, war mir nur nicht mehr sicher ob das immernoch so ist^^

MfG Devil
 
Für einen begründeten Verdacht reicht oft der erste Anschein...
"begründeter Verdacht"- herrlich nichtssagend :) genau wie "persönlicher Ermessensbereich"
Wenn sich dazu noch "Gefahr im Verzuge" gesellt - dann Gute Nacht!

Obige Kombination sorgt dafür, dass Hausdurchsuchungen auch gern mal nach anonymen Anrufen durchgeführt werden. Oder auch nur weil der Beamte es für notwendig hielt...

Wenn die Polizei in Dein Haus möchte kann sie das jederzeit :)
 
Dennoch sehe ich einen weiteren grossen Unterschied.

Warum reißt du meinen Satz so enorm aus dem Kontext? ;)

Wie MR KEY richtig schreibt:
@ Konradin: Mit jDownloader siehst du das auch gleich - da sind nähmlich nicht mehr verfügbare Links rot.

Und auch mit vielen anderen DL-Managern. Ich glaube aber doch ein paar Nachteile von OCH gezeigt zu haben.

Natürlich ist auf diese 2 Dateien geschissen, aber jetzt nimm das mal 1000 und du hast die Anzahl der Anzeigen die bei Rapidshare eingehen werden - und wenn sie einmal so reagiert haben dann werden sie das auch öfter tun.

Da hast du durchaus recht. Allerdings gibts zwei große ABER.
1. Wissen wir nur von einem Fall mit 2 Dateien.
2. Würde die Staatsanwaltschaft keinen Durchsuchungsbefehl freigeben für 2 Dateien.

Ich will nichts verharmlosen. Die Gefahr erwischt zu werden ist real. Der Großteil hier auf diesem Board geht ein hohes Risiko ein und verstößt bewusst gegen geltendes Recht. Noch sehe ich allerdings die Geafhr, die von Rapidshare.com früher oder später definitiv ausgegehn wird, nicht. Natürlich sollte aber jede und jeder zur Vorsicht aufgerufen sein. Vernachlässigt nicht eure eigene Sicherheit, nur um etwas Ansehen in der Community zu steigern.

Aber zeiht auch nicht eure Virtuellen Schwänze ein. Denn die Informationsfreiheit müssen und können wir auch ohne Rapidshare gewährleisten. Nutzt Rapidshare, keine Frage, aber verlasst euch nicht darauf. Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft wird Rapidshare uns in den Rücken fallen. Noch ist es nicht so weit, aber damit zu rechnen ist kein Fehler.

Ansätze zur Sicherheit:

  • Download- und Upload-Account trennen.
  • Wenns möglich ist, Uppen über Proxies oder anonyme VPN-Tunnel.
  • Nicht zusehr auf den Datenschutz bauen.
  • Links und Passwörter seperat verteilen oder zumindest nicht zu öffentlich.
  • Statt auf Punkte geiern, lieber mal den einen oder anderen nicht Leechen lassen oder später, um Hijackern und Bustern schneller oder überhaupt auf die Spur zu kommen.
  • Container-Dateien verwenden, Link-Services verwenden. Das alles ist natürlich knackbar, aber je mehr Aufwand es ist umso mehr Leute schreckt es ab. Denn die Ermittler sind auf "Verräter" angewiesen, sie können schließlich nicht überall zu gleich sein.
  • Und vertraut nicht jedem leichtfertig, selbst gut in der Szene eingelebte können bzw könnten auf der anderen Seite stehen.

Zu guter Letzt:
  • Werdet nicht so paranoid wie ich ;)
  • Seid euch des Risikos bewusst :)
  • Diese Hausdurchsuchung stinkt nach Fälschung :cool:
  • Rapidshare darf keine Auskunft über das besagte geben, aber der Techniker, mit dem ich gesprochen habe kann sich nicht vorstellen, dass sowas passiert ist. (Ich dürfte diese Zeilen natürlich nicht schreiben ;)) :D
    [Schweizer Dialekt in internationalen Betrieben kommt irre geil ^^]

Lg
RamsesV
 
@RamsesV-> Die Staatsanwaltschaft muss den Durchsuchungsbeschluss beantragen.
Der Richter ordnet die Durchsuchung an oder nicht.
Und in diesem Fall geht es doch offensichtlich darum das Leck in der Plattenfirma zu finden...

Und auch Rapidshare wird im Zweifelsfall lieber IP Daten an die Staatsanwaltschaft rausgeben als nach einer Durchsuchung und Beschlagnahme ohne Server dazustehen...
Ich meine die müssen es machen, in einem Rechtsstaat, wenn der Verdacht einer Straftat besteht...

Oder wollt Ihr diesen Zusammenhang nicht erkennen... Es geht nicht um 2 Dateien...
Es geht um die Grundsätzliche Frage wie dieses Album vor Veröffentlichung in die Filesharing Szene gelangen konnte...
 
Also ich habe mal auf der Seite des AG München geschaut. Eine Richterin mit dem Namen gibt's dort.

Aber: Der Beschluss ist bereits vom 10.12.2008. Wieso kommt die Sache jetzt erst zu Tage ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit der Durchführung 3 Monate lang gewartet wurde. Wenn seinerzeit eine umgehende Beschlagnahme erfolgte, wäre es doch schon sehr viel früher bekannt geworden.

Also ich glaube, dass ist ein (gut gemachter) Fake. ;)
 
an alle die an einen Fake glauben:

Welches Motiv gibt es denn so einen Beschluss zu faken..?
Und wär ein Fake nicht sinnvoller, wenn es gegen RS gehen soll, wenn es da um "normale" Dateien ging..?
Welche Argumente gibt es für einen Fake..? Rechtschreibfehler, wie hier behauptet, habe ich keine finden können...Auch die 3Monate Verzug sind ja kein wirkliches Argument...

Könnt Ihr Euch nicht vorstellen, dass es ein Unterschied ist ob eine Sache nach ihrer offiziellen Veröffentlichung raubkopiert wurde oder eben VOR Veröffentlichung..?
 
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RamsesV schrieb:
Warum reißt du meinen Satz so enorm aus dem Kontext?
Weil mir der Unterschied in Bezug auf tote Links ins Auge sprang und ich deine Aussage dahingehend ergänzen wollte. Deswegen ging ich auf deine anderen Punbkte nicht ein. Es ändert an deiner Aussage vom Wesen her nichts, aber mir fiel diese Unterschied eben sofort auf und ich fand ihn nicht unwesentlich. Ansonsten bin ich natürlich voll deiner Meinung.

@RamsesV und Mr Key: Sorry, ich wußte nicht, daß der jDownloader nicht verfügbare Links schon vor dem Download rot anzeigt. So ist das eben, man lernt nie aus. Ich schau ihn mir mal an, aber ob er das Tool meiner Wahl wird, das glaube ich dennoch nicht.

@topic: ich glaube auch, daß es ein Fake ist.

Gruß Konradin
 
Und auch Rapidshare wird im Zweifelsfall lieber IP Daten an die Staatsanwaltschaft rausgeben als nach einer Durchsuchung und Beschlagnahme ohne Server dazustehen...

Rapidshare.com hat seinen Firmensitz in der Schweiz. Zwar herrschen dort auch Urheberrechtsgesetze, allerdings wäre die Beschlagnahmung der Server käme einer Internationale Auslieferung gleich. Vor allem, weil es kaum Zwischenstaatliche Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. Zwar könnte man über Interpol das meiste Regeln, die sind allerdings nicht an dem Fall dran, sonst gäbe es viel mehr Quellen und Artikel.

Wie gesagt, ich will nichts verharmlosen. Und die Sieger eines Fakes wäre andere OCH, da sich die Upper alternativen zu RS überlegen.

Lg
RamsesV

Fräulein Edith:
Weil mir der Unterschied in Bezug auf tote Links ins Auge sprang [...]
War auch euer eine rhetorische Frage ;) Mir fiel eben nur auf, dass der Satz sehr aus dem Kontext gerissen war.

Und du hast recht, 50 RS-Links klicken und beim 48. drauf zu kommen, dass der nicht mehr on ist, ist alles andere als komfortabel. :)

Und jDownloader wäre wirklich zu empfehlen. (Schleichwerbung)
 
Zuletzt bearbeitet:
an alle die an einen Fake glauben:

Welches Motiv gibt es denn so einen Beschluß zu faken..?

Mal an alle, die an keinen Fake glauben. Da behauptet ein Mensch in irgendeinem Forum irgendetwas. Schwups, wird das für bare Münze genommen? ;)

Wie war das noch mit dem Star, dessen Wikipedia-Eintrag dahingehend geändert wurde, daß die gute mal eben verstorben sei? Das schlimme ist nicht, daß zig Leute es geglaubt haben. Das schlimme ist, daß sie es geglaubt haben, weil es auf Wikipedia stand. Wenn heute Wikipedia und Google vom Netz gingen, .... oh ne, das mag ich mir gar nicht ausmalen wie für Millionen dann eine Welt zusammenbricht :D.


Linda
 
??? Panik verbreiten??? Weil jemand andere Personen warnen möchte..?
Wo ist das denn Panikmache..?

Panikmache ist wenn unser letzter Schulmassakrist am Abend vor dem Amoklauf noch von 19:07 bis 21:31 ein KILLERSPIEL gespielt hat...

Aber in diesem Fall wirkt das Wort Panikmache dann doch eher ein wenig inflationär verwendet...


@Linda- Da hat aber nicht IRGENDWER IRGENDWAS behauptet... Da wurde ein konkreter Sachverhalt veröffentlicht. Mit einem Scan als "Nachweis"... Um andere davor zu schützen...
Dabei geht es ganz offensichtlich um "exklusive" Dateien... Dateien die auf vermutlich illegalem Weg aus den Händen der Eigentümers gestohlen wurden....
Aber diesen Fakt lassen die meisten lieber weg und behaupten das wäre ein Fake...
Und zur Krönung kommst Du und zweifelst ersteinmal alles an:)
Wie war das noch mit dem Mod der EINIGE aufruft an ANDEREN zu zweifeln dem am Ende KEINER mehr glaubt..? ;)


@Ramses-> die Schweiz muss gerade bislang gut gehütete Bankdaten preisgeben... Dieses Bankgeheimnis ist das sichere Fundament des Staates...Die Bevölkerung sträubt sich...
Glaubst Du allen Ernstes, dass die Schweiz ein Interesse hat ein paar Server zu schützen..? Ganz so einfach ist es sicher nicht.
Aber bereits seit 1874 gibt es ein Abkommen zwischen D und CH zur gegenseitigen Auslieferung von Verbrechern. Ausserdem möchte die Schweiz sicher auch mal was von der deutschen Justiz:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja was sollte er denn deiner Meinung nach sonst machen? Blumen Pflanzen?

Zum Thema:

Wie ich schon bereits sagte, glaube ich auch das es ein Fake ist. Und für mich bleibt (bzw. ist) immernoch die Frage offen, warum in dem Schreiben "Links" steht anstatt "„Verknüpfung, Verbindung, Verweis“, amtsdeutsch elektronischer Verweis(...)

Siehe dazu:
de.wikipedia.org/wiki/Hyperlink


Dann noch eine 2. Frage, wo ist die ganze Anschrift auf dem Durchsuchungsbefehl? Also die Adresse des Amtsgerichtes?
Muss das nicht auch drauf wie z.b.

- hier - 1
- hier - 2

Usw...?

Für mich ein klarer Fake (Meine Meinung)
 
Wenn's ein Fake ist, dann gibt's wohl keine Renaissance der FTP-Downloads...
Das wäre nämlich der positive Nebeneffekt gewesen... ^^
 
@ramsesV-> in die falsche Richtung..? warum..?
weil ich mich wage Wörter und Ihre Bedeutung durch ein Gegenüberstellen von Äusserungen zu verdeutlichen..?
Nochmal für Dich: Es ging um das Wort Panikmache... Du reisst Sätze aus dem Zusammenhang. Das kann meine Freundin auch ganz gut :) Immer wenn sie das macht weiss ich: sie hat keine Argumente mehr...naja

Informier Dich doch mal über den schweizerisch deutschen Polizeivertrag...
 
Nach meiner Quelle geht der Scheizerisch-Deutsche Polizeivertrag in Internetfrage nicht über das Schengener Durchführungsübereinkommen, was bedeuten würde, dass z.B. Beschlagnahmungen von Computern oder Auslieferungen von "Hackern" über ein Sonderabkommen oder über Interpol (ebenfalls ein Sonderabkommen) geschehen müsste.

"Der Bundespolizei im Verbund der internationalen Sicherheit" von Erhard Huzel (Hrsg.). Allerdings ist die Auflage, die ich habe von 2002. Kann durchaus sein, dass sich dabei einiges Verändert hat, was ich zwar nicht glaube aber auch nicht bezweifeln mag.

Der Thread entwickelt sich in die falsche Richtung, weil du versuchst mit Aussagen zu provozieren, die komplett in einen andere Richtung gehen. Und da dieses Ereignis vielen Menschen doch nahe geht ist es eine herbe Art der Manipulation von Meinung. Du hättest nämlich genausogut, wenn nicht besser, mit anderen Aussagen argumentieren können.

Lg
RamsesV
 
??? Panik verbreiten??? Weil jemand andere Personen warnen möchte..?
Wo ist das denn Panikmache..?

andersrum gefragt: Wo ist die Warnung, wenn das ganze immer offensichtlicher ein Fake ist?
Wenn dem so ist, dann scheint der einzige Zweck zu sein, die Upper und Leecher von RS fernzuhalten, durch indirekte Panikmache. Wer will schon gerne beim Uppen erwischt werden?

gruß
 
Der Vorteil liegt klar auf der Hand: FTP-Warez sind Warez, RS-Warez sind Waren.

Völlig richtig.

Niemand, der für seinen Premium Account bei RS zahlt kann oder darf von sich behaupten Raubkopierer zu sein. Für RS zu zahlen ist wie fürs Usenet zu zahlen. Es entspricht nicht den Warez-Grundsätzen!

Ich weiß nicht ob es dir entgangen ist, aber es ist 98% der User scheißegal, ob sie nach irgendeiner Hacker-Ethik handeln. "Freies Wissen für alle".

Guter Grundsatz. Aber wie sieht die Realität aus? Aus dem eigentlichen Motiv vom freien Wissen ist doch längst eine grenzenlose Konsumgeilheit entstanden. "Oh - neuer Film? Geil, den saug ich mir" Was hat das mit "Wissen" zu tun?

Was haben Pornos, Videospiele, Playboys im eBook-Format und Rapmusik von Sido mit dieser Ethik gemein? Genau - NICHTS!

Es geht den besagten 98% der User schlicht und einfach darum sich alles und jeden für LAU anzuschauen, ganz gleich ob es irgendeinen Sinn hat oder nicht. Es ist eine Mischung aus Faulheit, Geiz, Konsumgeilheit und Angeberei, die die Leute dazu treibt sich "The Fast And The Furious" aus dem Netz zu saugen.

Also bitte. Und die 50 Euro für RS haben die Leute dann doch. Denn wer will schon auf den Service verzichten? Innerhalb von 3 Minuten hab ich so gut wie alles gefunden und dann mit Highspeed gesaugt.

Der Grundgedanke "Freies Wissen" ist wirklich ehrenwert. Aber du wirst zugeben müssen, dass der Großteil eben mehr an dem neuesten Gina Wild Porno interessiert ist, als an den neuesten Hintergrundinformationen irgendwelcher revolutionären Wissenschaftserkenntnisse.

think about it ...
 
Ich habe Rapidshare.com angeschrieben und konkret unter Bezug auf diesen Link Antwort verlangt, ob IP-Daten an deutsche Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden.
auf die Antwort bin ich gespannt, wäre mit Sicherheit das (wirtschaftliche) Todesurteil für Rapidshare.

Antwort wird hier veröffentlicht.
 
Nebenbei: frag Dich mal warum die Schweiz jetzt ihr best of Bankgeheimnis lockern muss...
Das ist passiert weil die Bank eine Filiale in USA hat...

Sagt wer? :eek:

Das ganze Bankgeheimnisdrama was seit Jahren bzw. Monaten läuft hat überhaupt nischt mit den USA oder mit irgendwelchen Filialen in irgendwelchen Ländern zu tun. Erst seitdem der Werthe Herr Ex-Postchef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verhaftet wurde aufgrund dessen, das dass BKA uminöse CDs erworben hat auf denen nicht wenige Steuerflüchtlige draufstehen, ist das Thema neu entfalmmt und man hat mal wieder etwas energischer an die Tore der Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, Österreich und wie die ganzen Steuerosen heißen geklopft und drum "gebeten" sie sollen doch nun bitte etwas mehr kooperieren wenn es um Steuerflucht geht. ;)

Wenn die Länder welche solche Steuerosen betreiben nicht eingelenkt hätten, dann hätte es früher oder später ein riesen Rums gegeben. ;):D
Denn Deutschland ist weiß Gott nicht das einzige Land dieser Welt was mit Milliardenschweren Steuerausfällen zu kämpfen hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sche*sse, Rapidshare gibt IP's raus? Lebt wohl, habe eben meine Wohnung angezündet und fliehe jetzt mit einem Last-Minute-Ticket nach Kanada. Habe dort einen Verwandten der auf einem Berg eine Holzhütte hat. Noch schnell ein Handbuch zum Jagen kaufen und eine neue Zahnbürste.

Den Tränen nahe,
Raider.
 
Wie Dedi es schon auf Seite 1 schrieb:

Back to the Roots^^ join AOKHA und lasst uns eine Wiederauferstehung der FTPs feiern^^
Nun denn, wenn weitere Vorfälle geschehen, dann kann man feiern oder auch nicht..., doch bis jetzt ist nichts weiteres bekannt von solch einer Hexenjagd via RS.


mfg
 
da der beitrag und die bilder schon ein viertel jahr alt sind, denke ich auch das da was faul ist.
das wäre doch rumgegangen wie ein lauffeuer etc
 
Sagt wer? :eek:

Das ganze Bankgeheimnisdrama was seit Jahren bzw. Monaten läuft hat überhaupt nischt mit den USA oder mit irgendwelchen Filialen in irgendwelchen Ländern zu tun. Erst seitdem der Werthe Herr Ex-Postchef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verhaftet wurde aufgrund dessen, das dass BKA uminöse CDs erworben hat auf denen nicht wenige Steuerflüchtlige draufstehen, ist das Thema neu entfalmmt und man hat mal wieder etwas energischer an die Tore der Schweiz...

Ohne Dich belehren zu wollen, das ist nicht ganz richtig. Es hat ausschliesslich was mit den USA zu tun, dass eine Schweizer Bank Kundendaten an die US Behörden übergeben musste...
Bitte lies nur den einen angehängten Artikel und revidiere Deine Meinung ein klein bisschen. Denn Recht hast Du natürlich auch, dass die EU jetzt grossen Druck ausübt.

Quelle: a.v.a. Financial Times Deutschland

FTD.de - Gebrochenes Bankgeheimnis: Schweiz zittert um Zukunft der Banken - Finanzdienstleister
"...rechtfertigte er die Herausgabe der Kundendaten an die US-Behörden damit, dass die UBS in ihrer Existenz bedroht gewesen wäre, wäre sie in den Vereinigten Staaten angeklagt worden..."

"...Die Schweizer Bankiersvereinigung dagegen bedauerte, dass das US-Justizministerium den Rechtsweg nicht eingehalten habe."

"Er nannte den Druck vonseiten der USA inakzeptabel. Es könne nicht angehen, dass zwischen befreundeten Staaten der rechtsstaatliche Weg ausgehebelt werden."
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Nach meiner Quelle geht der Scheizerisch-Deutsche Polizeivertrag in Internetfrage nicht über das Schengener Durchführungsübereinkommen, was bedeuten würde, dass z.B. Beschlagnahmungen von Computern oder Auslieferungen von "Hackern" über ein Sonderabkommen oder über Interpol (ebenfalls ein Sonderabkommen) geschehen müsste.

"Der Bundespolizei im Verbund der internationalen Sicherheit" von Erhard Huzel (Hrsg.). Allerdings ist die Auflage, die ich habe von 2002. Kann durchaus sein, dass sich dabei einiges Verändert hat, was ich zwar nicht glaube aber auch nicht bezweifeln mag.

Der Thread entwickelt sich in die falsche Richtung, weil du versuchst mit Aussagen zu provozieren, die komplett in einen andere Richtung gehen. Und da dieses Ereignis vielen Menschen doch nahe geht ist es eine herbe Art der Manipulation von Meinung. Du hättest nämlich genausogut, wenn nicht besser, mit anderen Aussagen argumentieren können.

Lg
RamsesV

Sorry falls ich Dich provoziert habe... Die Worte waren drastisch, wollte niemandem zu Nahe treten. Möchte hier nur sachlich meine Argumente lassen.Zurück zum Thema.
Bedenke bitte, dass es in einem Ermittlungsverfahren keine Rolle spielt ob es sich um einen "Hacker", "Raubkopierer" oder anderen Straftäter handelt. Es wird gegen einen Verdächtigen wegen einer Straftat ermittelt. Die Methoden bleiben die gleichen. Des weiteren ist die Bundespolizei aus Deinem Buch der frühere BGS. Du solltest vielleicht auch darin lesen... ;) Das hat nichts mit der Polizei in diesem Sinne hier zu tun. Im Thema geht es um staatsanwaltschaftliche Emittlungen, welche von der Polizei ausgeführt werden. Die Polizei ist Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft.
Dazu ein Auszug aus besagtem:

Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit - Kapitel II Allgemeine Zusammenarbeit der Polizeibehörden


(4) Ersuchen nach den Absätzen 1 bis 3 können insbesondere betreffen:
...
4. Feststellung von Telefonanschlussinhabern,
5. Identitätsfeststellungen,
6. Informationen über die Herkunft von Sachen, beispielsweise Waffen, Kraftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge (Verkaufsweganfragen),


Polizeiliche Hilfe bei Gefahr im Verzug
Art. 10
(1) In Fällen, in denen das Ersuchen nicht rechtzeitig über die zuständigen Justizbehörden gestellt werden kann, ohne den Erfolg der Massnahme zu gefährden, können Ersuchen zur Spuren- und Beweissicherung einschliesslich der Durchführung von körperlichen Untersuchungen sowie Durchsuchungen von Personen, Hausdurchsuchungen sowie Beschlagnahme von Beweisunterlagen von den zuständigen Polizeibehörden unmittelbar an die Polizeibehörden im anderen Vertragsstaat gerichtet werden. ...
 
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