Todesstrafe in den USA - Eure Meinungen Diskussion 

  • Ersteller Ersteller CharlyH
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Todesstrafe in den USA - Was meint Ihr?

  • Ja

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  • Nein, eine lebenslange Haftstrafe reicht völlig

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  • Nur bei erschwertem Mord (z.B. Raubmord, Vergewaltigung mit anschließendem Mord)

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  • Umfrageteilnehmer
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Du hast Deine Meinung, ich habe meine.....

Wir können gerne über mein Lebensrecht disskutieren, leg los. In meine Augen gibt es eben bestimmte Verbrechen die eines Menschen einfach unwürdig sind. Und das schließt Kindesmißbrauch und vorsätzlichen Mord aus niederen Beweggründen (ich glaube so nennt man das im Gerichtsdeutsch) meines Erachtens nach ein.
Mord ist immer vorsätzlich, sonst ist es kein Mord und er geschieht auch immer aus nierdigen Beweggründen, sonst ist es ebenso keiner. Du betonst bestimmt Aspekt derart, daß sie möglichst stark emotionalisieren sollen, wohl in der Hoffnung, sie damit einer sachlichen Diskussion zu entziehen. Wer entscheidet eigentlich darüber, welche Verbrechen 'eines Menschen unwürdig' sind, etwas du?

Andere haben sich auch schon daran versucht und dies auich katalogisiert. So z.B. die katholische Kirche. Dort gibt es lässliche Sünden, aber auch die sieben Todsünden (Kardinalsünden), welche sicher ebenso 'eines Christenmenschen unwürdig' sind. Dazu gehören nicht nur Neid und Geiz, selbst Hochmut gehört dazu. Wie wäre es mit 'Rübe ab' für alle, die zu eitel sind? :depp:

Warum soll ich einem Individuum Menschenrechte zugestehen das selbst nicht bereit ist, eben diese anzuerkennen?
Weil du dann selber nicht besser bist. Richte nicht, damit du nicht gerichtet wirst.

Unabhängig davon, wie es zu der Tat kam (dessen Entstehungsgeschichte dich offenbar einen feuchten Kehhricht schert) setzt du eine Gewaltspirale in Gang, die immer weiter eskaliert ind immer mehr Opfer fordert. Schau dir mal die Situation in Regionen an, in denen noch Blutrache herrscht, und zu wie vielen Opfern dies führt (einschliesslich der Angehörigen), ohne daß der dahinterliegende Konflikt auch nur ansatzweise gelöst wird (es sei denn, eines Tages sind alle tot).

Beispiel: Ein Kinderschänder wird gefasst, an der Schuld gibt es keine Zweifel, selbst der Täter gesteht und wird von einem Gericht zu, sagen wir mal 20 Jahren Knast verurteilt....ich weiß, ist in Deutschland eher unwahrscheinlich da er so lange im Bau verschwindet (hat ja schließlich nur ein Kind mißbraucht), aber nehmen wirs einfach mal an.

Ein paar Tage(Wochen oder auch Monate) geht alles gut, dann überkommt es ihn wieder und ein Kind muss dran glauben.

Wie erklärst Du das dann den Eltern des Kindes oder dem Kind selber?
Sorry, aber das 'nur' zeigt überdeutlich, daß du an einer sachlichen Dikussion nicht interessiert bist. Auch die Forderung einer Erklärung nach einer langen, aber willkürlichen Indizienkette (im Grunge genommen reines Geschwafel mit bösartigen Unterstellungen) ist pure Rhetorik, die ausschliesslich dem Zweck der Emotionalisierung dient.

Der Staat, der Menschen mutwillig das Leben nimmt......Ist eine interressante Betrachtungsweise. Dann verurteilst Du aber bestimmt auch den Einsatz der Streitkräfte um die die Demokratie in (was weiß ich) zu verteidigen, oder das Deutschland am Hindukusch verteidigt werden muss. Ich halte die Einsätze dort jedenfalls für falsch, aber das ist ohnehin ein anderes Thema und gehört nicht hier her.
Du bringst da etwas durcheinander. Ich habe nichts dagegen, wenn die Demokratie sich verteidigt (wenn sie es denn täte). Aber wenn die Verteidigung der Demokratie als hohle Phrase dient, um andere Interessen zu vertreten, dann ist dies in meinen Augen ein klarer Machtmißbrauch. Verwechselst du etwas wirtschafliche Interessen mit Demokratie?


Welche Strafe wäre denn in Deinen Augen für vorsätzlichen Mord angemessen?
Genau die Strafe, welche im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens nach einer Einzelfallprüfung vom Gericht für angemessen gehalten wird (oder im Falle einer Revision des übergeordneten Gerichts). Ich bin kein Pseudo-Gleichmacher, der populistische Pauschalurteile fordert, um die niederen Instinkte des werten Publikums zu befriedigen.

Nein, ganz bestimmt nicht.
 
Mord ist immer vorsätzlich, sonst ist es kein Mord
Einspruch! Man kann einen Menschen auch im Affekt ums Leben bringen, OK das nennt man dann zwar "Totschlag" aber das Ergebnis ist trotzdem identisch (der andere ist tot) aber es geschah eben nicht vorsätzlich, also von vorherein geplant. Das macht die Tat nicht unbedingt besser, wäre aber m.E. mit einer längeren Haftstrafe durchaus therapierbar.
Andere haben sich auch schon daran versucht und dies auch katalogisiert.
Kirche ist auch schon wieder ein anderes Thema, jemanden wegen seines Glaubens zu töten fällt bei mir unter die Rubrik „vorsätzlicher Mord“. Ich unterscheide nicht zwischen Christ, Moslem, Buddist oder Atheist. Wer einen Gott braucht um durchs Leben zu kommen, von mir aus gerne. Wer als Christ mordet ist genauso wenig wert, wie ein Islamist mit einem Sprengstoffgürtel, wobei bei dem die Todesstrafe schwieriger zu vollstrecken wäre….
Weil du dann selber nicht besser bist.
Den Anspruch erhebe ich gar nicht! Wenn ich mich mal eines Verbrechen schuldig machen sollte hätte ich natürlich auch die entsprechende Strafe zu tragen.
Unabhängig davon, wie es zu der Tat kam
Bei bestimmten Taten interessiert mich der Hintergrund allerdings relativ wenig, da zählt nur das was dabei raus kam
Ich habe nichts dagegen, wenn die Demokratie sich verteidigt
Nach Deiner Ausführung dürfte ich mich zwar verteidigen, aber ohne dem Angreifer tatsächlich ans Leder zu gehen, denn wenn ich zurück schieße und ihn dabei töte ist das ja eigentlich auch wieder Mord, oder?

Genau die Strafe, welche im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens nach einer Einzelfallprüfung vom Gericht für angemessen gehalten wird
Das ist ja Kreutz beim Rechtsstaat (welchen ich für durchaus erstrebenswert halte), man gesteht dem Täter jede Menge Rechte zu, das Opfer bleibt aber dabei meistens auf der Strecke.

Aber irgendwie wolltest Du mich wohl auch nicht richtig verstehen. Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter, zumindest nicht überall. Eine Tat, welche in meinen Augen die Todesstrafe rechtfertigt kann heutzutage lückenlos nachgewiesen werden. Wenn Zweifel an der Schuld sind, sollte sie natürlich nicht angewendet werden.

P.S. Auch wenn wir mit unseren Meinungen relativ weit auseinander driften, mir gefällt die Diskussion mit Dir.
 
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Jetzt platzt mir gleich der Kragen. Da tippt man eine halbe Stunde lang Text ein und wenn man dann speichern will, dann erscheint die Meldung, daß man mindestens 10 Zeichen eintippen muss. Dann also noch einmal in Kurzfassung:

Einspruch! Man kann einen Menschen auch im Affekt ums Leben bringen, OK das nennt man dann zwar "Totschlag" aber das Ergebnis ist trotzdem identisch (der andere ist tot) aber es geschah eben nicht vorsätzlich, also von vorherein geplant. Das macht die Tat nicht unbedingt besser, wäre aber m.E. mit einer längeren Haftstrafe durchaus therapierbar.
Absolut dummes Zeug, und dies gleich in mehrfacher Hinsicht.

Wenn es ausschliesslich auf das identische Ergebnis (Tod) ankäme, dann könnte es sowohl der Justiz als auch den Anhörigen egal sein, ob die Oma an Altersschwäche starb (Tod), der Enkel unabsichtlich überfahren wurde (Tod) oder der Tohn vorsätzlich totgeschlagen wurde (Tod). Ist es aber mit Sicherheit nicht.

NICHT, aber auch rein garnischts, ist durch eine Haftstrafe therapierbar. Eine Haftstrafe ist eine Strafe und eine Therapie ist eine Therapie. Das Eine hat mit dem Aneren nichts zu tun. Auch die Länge einer Strafe hat nicht mit der Erfolgsquote einer Therapie zu tun. Die Länge einer Therapie hängt von den Therapiefortschritten ab und nicht von dem Urteil eines Gerichts. Dafür ist das Gericht weder zuständig noch kompetent.


Bei bestimmten Taten interessiert mich der Hintergrund allerdings relativ wenig, da zählt nur das was dabei raus kam.
Mich interessiert einmal, was du mit 'bestimmte Strafen' meinst. Rede nicht so um den heissen Brei herum.

Aber wie schon zuvor geschrieben, wenn dich lediglich das Ergebnis interessiert und die Begleitumstände der Tat vernachlässigbar sind, dann geht es dir eher um Pauschalurteile, die wohl eher dazu dienen dürften, deine eigene Rachsucht zu befriedigen (in meinen Augen durchaus niedrige Beweggründe). Es ist aber das Wesen eines Rechtsstaats, Recht zu sprechen und nicht, die Rachsucht der Zuschauer zu befriedigen. Um aber angemessen Recht spechen zu können muss das Gericht natürlich die genauen Begleitumstände der kennen und rechtlich würdigen können.

Nach Deiner Ausführung dürfte ich mich zwar verteidigen, aber ohne dem Angreifer tatsächlich ans Leder zu gehen, denn wenn ich zurück schieße und ihn dabei töte ist das ja eigentlich auch wieder Mord, oder?
Wieder einmal dummes Zeug. Schon mal was von Notwehr gehört? Du benutzt das Wort 'Mord' recht inflationär. Immer so, wie du es gerade gebrauchen kannst.

Das ist ja Kreutz beim Rechtsstaat (welchen ich für durchaus erstrebenswert halte), man gesteht dem Täter jede Menge Rechte zu, das Opfer bleibt aber dabei meistens auf der Strecke.
Hast du das Wesen des Rechtsstaat überhaupt begriffen? Hier herrscht Täter- und nicht Opferrecht.

Es ist im Strafrecht so, daß dem Täter eine bestimmte strafbare Tat nachgewiesen werden muss, und das Ziel des Ganzen ist die Betrafung des Täters (daher auch der Begriff Strafrecht).

Gäbe es hingegen ein Opferrecht, dann würden Taten nicht bestraft (da es ja nicht um die Täter, sondern um die Opfer ginge). Es ginge (wie im Zivilrecht) um eine (möglichst angemessene) Wiedergutmachung der Opfer. Den Täter könnte man laufen lassen, spätestens dann, wenn er nicht über die dazu notwendigen Mittel verfügt. Wann würde also die Opfer aus der Staatskasse entschädigen und könnte es im Einzelfall (falls vorhanden) von den Tätern wiederholen.

Wäre dir solch ein Rechtssystem lieber?

...Eine Tat, welche in meinen Augen die Todesstrafe rechtfertigt kann heutzutage lückenlos nachgewiesen werden. Wenn Zweifel an der Schuld sind, sollte sie natürlich nicht angewendet werden.
Auch das mit dem lückenlosen Nachweis ist so eine Sache. Würde man grundsätzlich auf Nummer Sicher gehen, dann könnte man keine 10% der Straftäter verurteilen. Denn nicht einmal ein Geständnis ist ein eindeutiger Beweis (wie viele Täter haben eine Tat schon gestanden, die sie so überhaupt nicht begangen haben können).

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Aber da du so gerne emotionalisierst, ich kann dies durchaus auch (auch wenn es wenig zielführend ist).

Du fragst rhetorisch im Zusammenhang mit einem Mord/Totschlag/was auch immer : 'Wie erklärst Du das dann den Eltern des Kindes oder dem Kind selber?'

Du lässt einen verurteiten Mörder per Todesstrafe über die Klinge springen. Später stellt sich dann heraus, daß ein Anderer der Täter war. Fragst du dich dann auch, wie du das den Angehörigen erklärst?

Die werden sicher nichts anderes zu tun haben, als auf deine Frage zu warten und zu antworten 'wo gehobelt wird, da fallen Späne'. Verständnis und breites Einvernehmen allenthalben.

Oder du überfährst mit dem Auto unfreiwillig ein kleines Kind. Übrigens deinerseits völlig schuldlos. Doch tot ist tot. Du erklärst das bestimmt den Eltern und verpflichtest dich, nie wieder Auto zu fahren. Denn schliesslich warst du es, der das Kind getötet hat (oder war es gar 'nur' dein Auto und du hast einfach nur so dringesessen?).

Es ist wirklich nicht schwer, dumme (aber stark emotionalisierende) Fragen zu stellen.
 
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Ich bin der Meinung , das der Mensch nicht das Recht hat , über Leben und Tod zu entscheiden . Bei Kindesmißbrauch müßte die Strafe höher sein .. Allerdings nur bei 100 % tigen Beweisen . Was verschärft werden sollte ist , das Mord bei Jugendstrafe die Straftäter nach 7 Jahren wieder frei sind .
 
Aus meiner Sicht sollte die Todesstrafe angewendet werden,

wenn es dem Täter gerade darauf ankommt einen anderen Menschen sterben zu sehen, wenn er aus Mutwillen, aus Angeberei, aus Freude an der Vernichtung einen Menschenlebens oder aus Zeitvertreib tötet, die Tötung als nervliches Stimulans oder sportliches Vergnügen betrachtet,

wenn geschlechtliche Befriedigung in der Tötung gesucht wird oder auch, wenn der Tod zu diesem Zweck angestrebt wird. Es reicht hierbei sogar aus, wenn der Täter von dem Opfer Bilder aufnimmt, um sie später zur sexuellen Stimulation zu verwenden.

Grausam tötet derjenige, der seinem Opfer in gefühlsloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen.

Es gibt bestimmt hier und da ein paar Leute die genauso denken.
 
Natürlich #155 - der Wert eines Lebens ist offenbar abhängig von der betroffenen Altersgruppe. Senioren kann man, quasi als minder schweren Fall, meucheln; für Morde an jungen Menschen muß man hingerichtet werden.

Zu dieser Betrachtung bedarf es einiges an Scheinheiligkeit.
 
Aus meiner Sicht sollte die Todesstrafe angewendet werden, [...] Es gibt bestimmt hier und da ein paar Leute die genauso denken.
Zum Glück (derzeit noch) nur „hier und da“.

Einerseits ...
Was kümmern das Regime Mehrheitsmeinungen des Volkes. Wenn diese Meinungen nicht im Sinne des Regimes zu ändern sind, werden Gesetze eben gegen des Volkes Meinung durchgesetzt (die Idee, sich gegebenenfalls ein anderes Volk zu suchen, ist noch nicht realisierbar).

Andererseits ...
Da die BRD von einem Himmelkomiker repräsentiert wird, der es mit seiner eigenen Vereinssatzung nicht so genau nimmt („Du sollst nicht töten“), besteht für Dich als Befürworter des staatlich „genehmigten“ Mordes Hoffnung.

Würde es Dir Befriedigung verschaffen, wenn Du die dir zur Tötung Freigegebenen umbringen dürftest?

Welche Form des Umbringens würdest Du dann wählen?

[...]Was verschärft werden sollte ist , das Mord bei Jugendstrafe die Straftäter nach 7 Jahren wieder frei sind .
Diesen Satz verstehe ich nicht: Was soll verschärft werden, der „Mord bei Jugendstrafe“ oder „nach 7 Jahren wieder frei“?
 
Wieso? Sind Erwachsene weniger wert ?
Einer gewissen Lebensart nach schon ('Frauen und Kinder zuerst').

Grausam tötet derjenige, der seinem Opfer in gefühlsloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen.
Gerade zur Zeit sieht man im Fernsehen viele mustergültige Beispiele für diese Art Grausamkeit, nämlich auf den Schlachtfeldern des Ersten Welkriegs.

Allerdings waren es keine vereinzelten Grausamkeiten, sondern es waren hunderttausende. Heisst die nun 'Todesstrafe anschliessend für alle'?

Diesen Satz verstehe ich nicht: Was soll verschärft werden, der „Mord bei Jugendstrafe“ oder „nach 7 Jahren wieder frei“?
Es soll dahingehend verschärft werden, daß sie erst nach 7 Jahren wieder frei sind. 'Mord bei Jugendstrafe' ist ohnehin eine Sprachkonstrukt, welches recht wenig Sinn ergibt. Der Mord an sich ist unabhängig von irgendeiner Jugenstrafe, lediglich das Strafmaß für einen Mord hängt davon ab, ob das Jugendstrafrecht angewandt wird oder das Erwachsenenstrafrecht. Oder ob bereits eine Jugendstrafe wegen Mordes verhängt worden ist, denn auch im Wiederholungsfall ist das zu erwartende Strafmass höher.

Ob diese Verschärfung in der Praxis einen Sinn ergeben würde, das steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
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@Konradin: Ok, ich frage dann mal ganz speziell und direkt Dich: Welche Strafe würdest Du denn für einen geplanten Mord aus niederen Beweggründen (Täter wollte sich am Besitz des Opfers bereichern) für angemessen halten?

Der Vergleich mit dem Kind totfahren hinkt aber ganz gewaltig. Es gibt auch Unfälle mit Todesfolge und die sind in der Regel weder für den "Täter" noch für das Opfer erfreulich.

Und da muss man schon untescheiden wie der Unfall zustande gekommen ist. Ein Fahrer, der sich zugedröhnt, bekifft oder besoffen hinters Steuer setzt und in eine Menschengruppe brettert muss anders bewertet werden als ein Trucker, der übermüdet hinterm Steuer einschläft und auf ein Stauende kracht. Der fährt nicht freiwillig solange.
 
@Konradin: Ok, ich frage dann mal ganz speziell und direkt Dich: Welche Strafe würdest Du denn für einen geplanten Mord aus niederen Beweggründen (Täter wollte sich am Besitz des Opfers bereichern) für angemessen halten?
Überhaupt keine pauschale, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Wozu bräuchten wir sonst überhaupt Gerichte? Du jedenfalls scheinst ein blütenweisses Rechtsverständnis zu haben, sozusagen jungfräulich. Oder etwa nicht?

Der Vergleich mit dem Kind totfahren hinkt aber ganz gewaltig. Es gibt auch Unfälle mit Todesfolge und die sind in der Regel weder für den "Täter" noch für das Opfer erfreulich.
Natürlich ist es Käse. Schön, daß du endlich bemerkst, daß deine Prämisse 'es kommt nur auf das Ergebnis an' absoluter Blödsinn ist. Meine Beispiele sind auch nur Ausdruck deiner zuvor genannten These. Interessant, daß du nun erbittert gegen deine eigene These ankämpfst.

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P.S. Du hättest wohl getreu dem Motto 'Mord ist Mord' für die Frau, welche den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschiesst, genau das gleiche Strafmaß wie für den Massenmörder, der einen halben Stadteil abgschlachtet hat. Anders ist deine (dreist-rhetorische) Frage wohl kaum zu verstehen.
 
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Ich bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe. Die Gründe für diesen Standpunkt wurden von vielen meiner Vorposter bereits eloquent und treffend auf den Punkt gebracht, und dennoch: In meinen Augen hat der Staat nicht das Recht über Leben und Tod eines Verbrechers zu entscheiden. Und wenngleich der Instikt sofort auf "Rache" sinnen lässt, so erscheint mir das als primitive und irrationale Methode der Gewissensbereinigung. Ich war nie ein Befürtworter der "Auge um Auge"-Rhetorik und kann auch nicht nachvollziehen, wie ein Leid/Verbrechen ein anderes ausgleichen, rechtfertigen oder ungeschehen machen soll. Mittelalter 2.0 mit besserer Technologie.

Zudem sehe ich darin auch keinen "pädagogischen" Wert, der die Menschheit davon abschrecken soll weitere Grausamkeiten zu begehen, eher führt es zu einer emotionalen Abstumpfung. Man nimmt die Hinrichtungen schulterzuckend zu Kenntnis und wiegt sich in der Sicherheit, die Welt sei dank einem erloschenen Leben zu einem besseren Ort geworden. Dass man selbst anmaßend genug ist, zu bewerten, welcher Mensch des Lebens würdig ist und wer sein Recht darauf verwirkt haben soll, ist ein weiterer Aspekt, der mir zuwider ist.

Und zuletzt schockiert es mich auch, wie viele Menschen ihre Freiheit wieder erlangen und der Todesstrafe entgehen, weil ihre Unschuld durch die moderne Kriminalistik mit DNA-Tests nachgewiesen werden kann. (Damien Echols ist ein passendes und aktuelles Beispiel für solch einen Justizfehler.)
 
Man muss davon ausgehen, was Sinn und Zweck der Stafe überhaupt is.
1) Schutz der Anderen, also der Gesellschaft;
2) Erziehung/Besserung des Täters.
In den Staaten kommt ein weiterer Aspekt noch dazu: Befriedigung der Erwartungen der Gesellschaft, und damit bessere Zukunftsaussichten des Prozesdführenden Staatsanwaltes.
Meine persönliche Meinung ist, daß der erste Aspekt ausschlaggebend sein soll. Somit kommt einer Todesstrafe nor in Frage, wenn keine Aussicht auf eine wirksame Schutz der Gesellschaft anders erreicht werden kann, mit anderen Worten, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung durch den Täter wahrscheinlich erscheint.
 
Man muss davon ausgehen, was Sinn und Zweck der Stafe überhaupt is.
1) Schutz der Anderen, also der Gesellschaft;
2) Erziehung/Besserung des Täters.
Leider sachlich völlig daneben.

Wenn man Schutz vor jemandem haben will, dann schützt man sich am Besten vor ihm. Strafe schützt nicht.

Will man hingegen jemanden erziehen (z.B. um ihm Werte zu vermitteln), dann ist Erziehung angesagt. Strafe erzieht auch nicht und bessert auch Niemanden.

Eine Strafe wiederum ist eine Sanktion für eine unerwünschte begangene Tat. Sie soll der Abschreckung vor einer Wiederholung der Tat dienen, ihre Wirkung ist allerdings eher fragwürdig.

Schlägt man einen Hund jedes Mal, wenn er etwas falsch gemacht hat, dann wird er einen eines Tages wahrscheinlich beissen. Will man, daß der Hund etwas lernt, dann muss man ihn für seine guten Taten und Lernfortschritte belohnen.

Vieles reizt nur deswegen, weil es verboten ist. Und Strafen machen so manches erst interessant. Schutz durch Bestrafen? Ich denke, das wird niemals auf Dauer funktionieren.

Denn Strafe wirkt weniger auf den Betraften als auf den Bestrafer (der sich dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt). Nein, je mehr man bestraft, desto schutzbedürftiger wird man. Es ist wie mit dem Besitz. Je mehr man davon hat, desto mehr Angst hat man vor dem Verlust. Jede Zunahme des Besitzes erhöht auch die Angst.

Beim Strafen ist es ähnlich. Erst straft man wenig, dann immer mehr. Die Strafe steht nicht in einer Relation zum Täter oder zur Tat, sondern sie verselbstständigt sich beim Strafenden, der die Relationen immer weiter verschiebt. Denn etwas anderes ist signifikant: wer bestraft, der übt in diesem Augenblick Macht aus (und wäre er auch die grösste Null dieser Welt).

Wer schützt eigentlich die Gesellschaft vor übergriffigen Bestrafern (und den Horden von Möchtegernbestrafern, für die der Schutz der Gesellschaft nur ein geeigneter Vorwand ist, ein klein wenig Macht ausüben zu können)?
 
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[...]ab heute werde ich mal nicht so ganz pervers morden[...]
Dir ist doch hoffentlich klar, dass Deine Identität hier nicht wirklich geschützt ist?!

So ganz nebenbei: Wann gilt bei Dir ein Mord als „pervers“*, also unnatürlich; wann gilt er als nicht „pervers“, also natürlich?

[...]Die Tätergruppe die ich angesprochen habe da ist jede Therapie zwecklos.
Lass uns Deinem Fachwissen teilhaben ...
_________________
* 1. abartig, abnorm, abseitig, anders, anomal, anormal, krankhaft, unnatürlich, unnormal, verkehrt;
(bes. österr. u. schweiz.): abnormal;
(bildungsspr.): pathologisch;
(abwertend): widernatürlich.
© Duden - Das Synonymwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2010 [CD-ROM]
 
Es gibt nunmal eine Art "Mensch" die töten aus Freude. In meinem Umfeld gibt es da zum Glück keinen, aber google doch mal nach "berühmte Serienkiller".

Bei solchen Individuen ist es mir wichtiger das die restliche Gesellschaft vor denen geschützt wird und das Wohl des Täters ist da (in meinen Augen) zweitrangig. Das kannst Du gerne anders sehen, ich zwinge meine Meinung niemanden auf.

Man kann solche Täter natürlich auch für den Rest ihres Lebens hinter Schloss und Riegel setzen, immer mit der lauernden Gefahr eines Ausbruches, einer Generalamnestie (weil irgendein Politiker sich profilieren will) oder einfach nur eine Freilassung weil ein Gehirnklempner denkt, der Täter hat sich jetzt beruhigt und kann wieder raus.

OK, Schwerkriminelle zu exportieren hat sich in der Vergangenheit als durchaus praktikabel erwiesen, Australien ist ein anerkanntes Mitglied der Völkergemeinschaft und hat schon mehrfach die olympischen Spiele ausgerichtet. Aber dieser Werdegang (von der britischen Strafkolonie zum souveränen, menschenwürdigen Staat) hat ja auch ein paar Jährchen gedauert.

In diesem Sinne:

Einen schönen Sonntag euch allen.
 
[...]ist es mir wichtiger das die restliche Gesellschaft vor denen geschützt[...]
Nun, was diesen Punkt „ist es mir wichtiger das die restliche Gesellschaft vor denen geschützt wird“ betrifft:

Drakonische Strafen waren/sind in allen Gesellschaften immer nur ein Mittel, das Regime (bzw. die herrschende Gesellschaftsschicht) zu schützen, dem niederen Volk zu zeigen, bei wem die Macht über dessen Leben liegt.

Aber ganz abgesehen davon, dass ein barbarischer Staat – in aller Regel – auch Barbaren als Untertanen beherbergt, gibt es für alle zugängliches Informationsmaterial, das dieser „Schutzfunktion der Gesellschaft durch barbarische Strafen“ widerspricht.

Abschreckung durch harte Strafen?
US-amerikanische Statistiken unterstreichen sehr deutlich, dass die Todesstrafe nicht zu einer Verringerung von Verbrechen mit Todesfolge führt; das Gegenteil ist der Fall:

2008
Morde in Ländern mit Todesstrafe bei 4,6 pro 100.000 Einwohnern,
in den Ländern ohne Todesstrafe bei 2,9.

2009
lag sie bei 4,9 in Ländern mit,
bei 2,8 ohne Todesstrafe.

2010
lag sie bei 5,2 in Ländern mit,
und bei 3,3 ohne Todesstrafe.
Murder Rates Nationally and By State | Death Penalty Information Center
(die Website führt außerdem zu sehr ausführlichen Tabellen und Statistiken)

Schutz der Gesellschaft? Nachdem davon auszugehen ist, dass der US-amerikanischen Militärjunta die Zusammenhänge bekannt sind, wohl eher Machtdemonstration und Befriedigung des Blutdursts („wir rächen“) des Plebs.

Mehr dazu hier (Does Death Penalty Save Lives? A New Debate ):
http://www.nytimes.com/2007/11/18/us/18deter.html?pagewanted=all&_r=0

Der Faktor (oder besser: Wunsch) „Abschreckung durch Strafe“ setzt voraus, dass der Täter rationell abwägend handelt, was - im Gegensatz zu mordenden Friedensnobelpreisträgern - nur sehr selten der Fall ist.

Falls die Entscheidung, einen Mord zu begehen, doch nach gründlicher Überlegung über die evtl. Folgen getroffen wird, ist auch hier nicht mit einem – wie auch immer erwarteten – Abschreckungseffekt zu rechnen, da der Täter nicht mit seiner Festnahme rechnet.

Weiter hierzu:
„Weniger Morde durch Todesstrafe?
Empirische Befunde zur präventiven Wirkung in der Diskussion
Ein Forschungsbericht von Studentinnen und Studenten der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd, erarbeitet im Hauptseminar Soniologie unter der Leitung von Prof. Dr. Stefan Immerfall“
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/dow...kwissenschaft/Todesstrafe_Empirische_Befunde_.
(zur_praeventiven_Wirkung_in_der_Diskussion.pdf – per copy/paste an die URL hinten anhängen!).

Ein weiterer sachlicher Punkt, der gegen die Todesstrafe spricht, ist – neben dem Mundtotmachen des Opfers – die Gefahr von Folgemorden (z. B. an Zeugen).

Was bei allem „Schutz der Gesellschaft“ und sonstigen unbegründbaren „Argumenten“ geflissentlich übersehen wird:

Keine Strafe – egal wie hart sie ausfällt – kann den Schmerz der Betroffenen lindern (ich rede hier nicht belanglos daher).

Nachdem wir in einer Gesellschaft leben, in dem der Wert des Menschen auch in Zahl(ung)en bemessen wird, abschließend noch ein Punkt:
Costs of the Death Penalty | Death Penalty Information Center
 
Zuletzt bearbeitet:
Google mal ein wenig nach "Sinn und Zweck der Strafe", und wirdst erstaunt sein, von den meisten Strafrechtlern sehr wohl das Ziel erwehnt wird. So sehr daneben ist das also nicht. :-)
Ja, amenda, pures Wunschdenken.

Denke mal einige Jahrzehnte zurück, da war noch die Rohrstockpädagigik üblich und noch einige Jahre davor sassen die Kinder stocksteif am Tisch und zogen sich Haltungsschäden zu und die Eltern waren für die 'Herr Vater' und 'Frau Mutter'. Auch dafür gab es einmal Mehrheiten und dennoch war es von Grund auf kinderverachtend und schädlich. Das machte aber nichts, denn Kinder dienten in erster Linie ohnehin als Kanonenfutter und die Eltern durften stolz darauf sein, ihre Söhne auf dem Altar des Vaterland geopfert zu haben. Mädchen hingegen waren nichts wert.

Es gab (nicht nur hierzulande) eine Zeit, da litten Neger grundsätzlich unter rassisch bedingtem Schwachsinn (laut einem universitären Lehrbuch jener Zeit) und es war ganz sicher kein Problem, auch für diese Ansicht eine satte Mehrheit zu finden (es traute sich ohnehin kaum einer, eine andere Meinung zu vertreten, und wenn, dann wohl kaum lange).

Nein, ich bin kein wenig erstaunt, wenn man Sachkenntnis durch google ersetzt. Da lässt sich vieles finden. Es ist aber nicht so, daß wir unseren Verstand zu 100% ausschalten sollten, um ihn durch ein Google-Mehrheitsvotum zu ersetzen, denn dadurch machen wir uns zu puren Marionetten.

Wie dem auch sei, es ist eine pure Illusion zu erwarten, man könne sich durch Strafe vor jemandem schützen oder diesen charakterlich bessern. Schau dir mal die Zustände in den damaligen Zuchthäusern (Zucht und Ordnung) und Besserungsanstalten (Besserung?) an und dann vergleiche, wieviel besser die Situation als heute war. Nämlich überhaupt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OK, Schwerkriminelle zu exportieren hat sich in der Vergangenheit als durchaus praktikabel erwiesen, Australien ist ein anerkanntes Mitglied der Völkergemeinschaft und hat schon mehrfach die olympischen Spiele ausgerichtet. Aber dieser Werdegang (von der britischen Strafkolonie zum souveränen, menschenwürdigen Staat) hat ja auch ein paar Jährchen gedauert.

Selbst wenn es ein paar Jährchen dauert ... :)
Damit widerlegst Du doch selbst die Notwendigkeit der Todesstrafe - zeigt es doch, das man sich nicht sicher sein, kann ob und wie sich Menschen ändern ;).


Gruß
AnakinSky
 
Die "paar Jährchen" war ein Zeitraum über mehrere Generationen..........die wenigsten Menschen werden 2 oder 300 Jahre alt.

Natürlich können Menschen sich ändern, aber nur wenn der Mensch sich selbst auch ändern will!

Und ja, Rache oder Genugtuung spielt mit Sicherheit bei der Festlegungs des Strafmasses eine Rolle.

Was wäre denn die Alternative? Immer gegen eine bestimmte Sache sein macht nur Sinn, wenn man eine alternative Lösung für das Problem hat.
 
Die "paar Jährchen" war ein Zeitraum über mehrere Generationen..........die wenigsten Menschen werden 2 oder 300 Jahre alt.
Das hat auch niemand behauptet.

Natürlich können Menschen sich ändern, aber nur wenn der Mensch sich selbst auch ändern will!
Ganz so einfach ist es nicht, denn sonst könnte man sich die Erziehung der Kinder sparen. Man muss anreize schaffen (belohnen) und dann wird's auch was mit der Motivation. Rückschläge gibt es natürlich auch und keinerlei Garantie. Aber ohne Erziehung gehta da überhaupt nichts (oder glaubst du, Säuglinge werden irgendwann aus eigenem Willen selbstständig?).

Und ja, Rache oder Genugtuung spielt mit Sicherheit bei der Festlegungs des Strafmasses eine Rolle.
Das letzte Gericht, das dies auf deutschem Boden unverblümt tat, das war wohl der Volksgerichtshof.

Was wäre denn die Alternative? Immer gegen eine bestimmte Sache sein macht nur Sinn, wenn man eine alternative Lösung für das Problem hat.
Die Alternative zum Volksgerichtshof? Denk lieber mal selber nach. :depp:
 
Was wäre denn die Alternative? Immer gegen eine bestimmte Sache sein macht nur Sinn, wenn man eine alternative Lösung für das Problem hat.


Also dazu nur ganz kurz:

1. Lies den gesamten Thread - da sind durchaus Lösungen genannt worden.

2. Man muß eben nicht zwingend eine bessere Alternative nennen können, nur weil einem klar ist/wird, das die jetzige Verfahrensweise ungenügend ist.
 
Zu den Alternativen muss man aber auch betonen, dass es nicht lediglich zwei Möglichkeiten gibt: Todesstrafe oder Freispruch. Es gibt zahlreiche Länder mit einem Rechtssystem, das keiner Todesstrafe bedarf und dennoch nicht einen Serienkiller nach dem anderen ausspuckt. Und es ist auch nicht so, als wäre die Todesstrafe die Lösung allen Übels. Das ist vielleicht die fein gestrickte Variante, um sich nicht tiefer mit den psychologischen und gesellschaftlichen Faktoren auseinandersetzen zu müssen.
Wären Menschen selbst in der Lage sich aus freien Stücken, durch positives Denken und Willenskraft allein zu verändern/bessern, könnte man doch auch gleich alle Rehabilitationsanstalten und Entzugskliniken dicht machen.

Abgesehen einmal davon, stellen die so genannten blutrünstigen "Serienmörder" einen sehr geringen Prozentanteil aller Gefängnisinsassen dar. Und die Anzahl der Ausbrüche aus Hochsicherheitsgefängnissen ist auch nicht dermaßen hoch, dass es sicherer wäre, jeden Straftäter auf den elektrischen Stuhl zu setzen.
Bei solch einer Denkweise wird der Maßstab dafür, welche Verbrechen die Todesstrafe verdient hätten sehr schnell nach unten sinken und die gesellschaftliche Desensibilisierung noch weiter voranschreiten, als sie es jetzt schon tut.
 
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